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Der Landesverband hat zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes im Land Brandenburg Stellung genommen.

Der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - hat am 15. Januar 2014 zum o.g. Entwurf Stellung genommen.

Der Landesverband unterstützt den vorgelegten Entwurf in seinen grundsätzlichen Zielen, da sie den aktuellen kriminologischen und pädagogischen Erkenntnissen Rechnung tragen. Bedenken beziehen sich jedoch darauf, ob die materiellen und personellen Ressourcen des Brandenburgischen Justizvollzuges genügen werden, um die ambitionierten Ziele dieses Gesetzgebungsverfahrens erfahrbare Realität werden zu lassen.

Thematisiert hat der Richterbund die Aspekte:

  • Auseinandersetzung des Arrestanten mit seiner Straftat, deren Ursachen und deren Folgen als Fokus des Arrestes
  • Förderung des Jugendlichen mithilfe stationärer sozialer Trainingsmaßnahmen
  • engmaschige Vernetzung des Jugendarrestes mit den landesweiten Trägern der Jugendhilfe über die Entlassung hinaus
  • Qualitätsüberprüfung zur Erkennung und Behebung von Defiziten
  • Trennung zwischen Jugendstraf- und Jugendarrestvollzug
  • Arrestleiter in Abgrenzung zur Anstaltsleitung
  • Ausstattung der Anstalt mit dem erforderlichen Personal
  • Durchführung des Jugendarrestes zeitlich rasch nach dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung


(Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Volltext der Stellungnahme im Download im Kasten auf der Rechten Seite)