01.07.25

DRB Brandenburg

Die Beitragsordnung

1. Der Jahresbeitrag i. S. d. § 8 der Satzung setzt sich aus einem Grundbeitrag i. H. v. 155,00 Euro und einem durch die jeweilige Bezirksgruppe festgesetzten Bezirksgruppenbeitrag zusammen. Im Grundbeitrag ist der vom Verein für den obligatorischen Bezug der Deutschen Richterzeitung (DRiZ) abzuführende Betrag inbegriffen. Verzichtet ein Mitglied durch Erklärung gegenüber dem Vorstand bis zum 31. Oktober eines Jahres mit Wirkung ab dem 1. Januar des Folgejahres auf den Bezug der gedruckten Ausgabe der DRiZ, so ermäßigt sich der Grundbeitrag entsprechend.

 

2. Der Beitrag für Pensionäre ist um 10 Euro ermäßigt. 

 

3. Proberichter zahlen in den ersten 12 Kalendermonaten der Mitgliedschaft die Hälfte.

in der von der Landesvertreter-versammlung am 27. Juni 2025 beschlossenen Fassung

Ansprechpartnerin

Bild von Jessica Hansen Jessica Hansen Vorsitzende
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