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1. Der Jahresbeitrag i. S. d. § 8 der Satzung setzt sich aus einem Grundbeitrag i. H. v. 155,00 Euro und einem durch die jeweilige Bezirksgruppe festgesetzten Bezirksgruppenbeitrag zusammen. Im Grundbeitrag ist der vom Verein für den obligatorischen Bezug der Deutschen Richterzeitung (DRiZ) abzuführende Betrag inbegriffen.
2. Der Beitrag für Pensionäre ist um 10 Euro ermäßigt.
3. Proberichter zahlen in den ersten 12 Kalendermonaten der Mitgliedschaft die Hälfte.