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Der Landesvorstand besteht aus den von der Landesdelegiertenversammlung gewählten Mitgliedern und den jeweiligen Bezirksgruppenvorsitzenden.
Von der Landesdelegiertenversammlung gewählt werden der/die Vorsitzende(n) und zwei StellvertreterInnen, oder im Fall der Doppelspitze: Zwei Vorsitzende und ein/eine StellvertreterIn. Außerdem werden gewählt: Zwei SchriftführerInnen, der/die KassenführerIn und der/die AssessorenvertreterIn.
Unter den gewählten Mitgliedern des Vorstandes werden die laufenden Vorstandsgeschäfte thematisch in einzelnen Dezernaten verteilt.