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Der Landesvorstand besteht aus den von der Landesdelegiertenversammlung gewählten Mitgliedern und den jeweiligen Bezirksgruppenvorsitzenden. Von der Landesvertreterversammlung gewählt werden der/die Vorsitzende, seine/ihre beiden StellvertreterInnen, zwei SchriftführerInnen, der/die KassenführerIn und der/die AssessorenvertreterIn. Unter den gewählten Mitgliedern des Vorstandes werden die laufenden Vorstandsgeschäfte thematisch in einzelnen Dezernaten verteilt.
Im Vorstand zuständig für:
Dezernat 1:
Dezernat 2:
Dezernat 3:
Dezernat 4:
Dezernat 6:
Dezernat 7:
Dezernat 8:
Dezernat 9:
Dezernat 10:
Dezernat 5:
Dezernat 11: