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Besondere Veranstaltungen bleiben lange in Erinnerung. Auf einige möchten wir hier noch einmal eingehen.


Nachdem wir im Mai 2025 ein Gutachten zur Frage der Verfassungsgemäßheit der Besoldung vorgestellt hatten, lag der Fokus bei der diesjährigen Brandenburger Veranstaltung der bundesweiten Reihe "Justiz im Dialog" auf weiteren Attraktivitätssteigerungen zur Bewältigung des Generationenwechsels in der Brandenburger Justiz. Die Impulsvorträge zeigten, dass es im Jahr 2025 zwar gelungen sei, im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit insgesamt 45 Bewerberinnen und Bewerber dem Richterwahlausschuss vorzuschlagen - davon bereits 9 Einstellungen für das Jahr 2026. Allerdings stehen in den folgenden Jahren noch erhebliche Abgänge an. Der Vorsitzende des Referendarrats zeigte auf, wie insbesondere die Ansprache im Referendariat verbessert werden könnte, um den engen Kontakt gewinnbringend zu nutzen. Talente von der Justiz zu überzeugen, dass gelinge nach den Experten der Personalvermittlung Hays Legal, durch Wertschätzung und gute Kommunikation, dass die Justiz das - nach ihrer Einschätzung - von den Bewerben Gewünschte überwiegend bieten könne. Eine gute Möglichkeit, die Brandenburgische Justiz insoweit besser darzustellen, stellt das Landesmarketing dar, was auch für die Justiz genutzt werden sollte. Schließlich zeigte der Blick nach Baden-Württemberg, welche konkreten weiteren Maßnahmen, wie etwa Mentoring, Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls durch regelmäßige Treffen und ähnliches das dortige Projekt „Zukunftsgerichtet“ ergeben hat und auch in Brandenburg umgesetzt werden können.
Der anschließende Empfang bot Gelegenheit für die über 80 Teilnehmer, die diskutierten Ideen zu vertiefen und die Kontakte zwischen Verbandsmitgliedern, Vertretern aus Landesjustizministerium, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Referendaren, Wissenschaft und Anwaltschaft enger zu knüpfen. Unter den zahlreichen Gästen wurde insbesondere die Notwendigkeit unterstrichen, die Justiz in Brandenburg als modernen Arbeitgeber für Talente aktiver zu präsentieren und die vielfältigen Kontakte dafür effektiver zu nutzen.


Im verbandsinternen Teil der diesjährigen Landesvertreterversammlung im Saal des Landesverfassungsgerichts in Potsdam haben die Deligierten den Vorstand für die kommendem zwei Jahre gewählt und die Doppelspitze im Amt bestätigt. Außerdem haben sie eine Ergänzung der Beitragsordnung beschlossen. Damit ist es ab 2026 möglich, auf den Bezug der Printausgabe der DRiZ zu verzichten und durch den rein digitalen Bezug (derzeit) 16 Euro jährliche Zustellkosten einzusparen.
Im anschließenden öffentlichen Teil der Landesvertreterversammlung richteten sowohl der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts, Herr Dr. Strauß als auch der stellvertretende DRB-Vorsitzende, Staatsanwalt Piechaczek ein Grußwort an die rund 90 Mitglieder und Gäste. Beide sprachen von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor der auch die Justiz stehe und die es zu bewältigen gelte. Das aufgreifend, stellte Herr Dr Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg wesentliche Aspekte seiner justizpolitischen Agenda für die Legislaturperiode dar.
Das anschließende Sommerfest auf dem Gelände des Justizzentrums bot dann die Gelegenheit, diese und weitere Themen bei Grillbuffet und Getränken weiter zu vertiefen. Eine schöne Gelegenheit sich über die Mauern der eigenen Gerichte, Gerichtszweige, Instanzen und Staatsanwaltschaften hinaus auszutauschen, bestehende Kontakte zu vertiefen und neue zu knüpfen.


Im Verbandsteil der diesjährigen Landesvertreterversammlung im Logensaal der Viadrina haben die Deligierten einer Satzungsänderung für mehr Beitragstransparenz zugestimmt und eine Wahlempfehlung für die Wahl der nicht-parlamentarischen Mitglieder des zukünftigen Richterwahlausschuss abgegeben.
Der anschließende öffentliche Teil der Veranstaltung widmete sich dem Thema Justiz und Medien. Herr Prof. Dr. Jahn (Mitglied der Schriftleitung der NJW) stellte zunächst detailreich und unter Ausschöpfung seiner langjährigen Erfahrung als Journalist dar, welche Besonderheiten aus seiner Sicht für den Umgang der Justiz mit den Medien zu beachten seien. Die Zeit, dass die Justiz ausschließlich durch ihre Entscheidung spreche, seien lange vorbei.
Im Anschluss stellte Frau Richterin am Amtsgericht Martina Flade (@frau_richter_in) konkrete Einblicke und Erfahrungen aus Ihrer Praxis dar. Sie berichtete zu den Hintergründe, den Resonanzen, den Grenzen Ihres Instagram-Kanals und stellte die Bedeutung der sozialen Medien insgesamt heraus. Ein guter Auftritt auf Instagram biete die Chance einer validen Information zu aktuellen juristischen Themen mit entsprechender Verbreitung. Zudem schaffe er Kontaktmöglichkeiten, auch für potentielle neue Kolleginnen.
Der von der Bezirksgruppe Frankfurt/Oder organisierte Empfang im Anschluss bot die Gelegenheit, die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz, auch mit Blick auf das in Bälde zu erwartende Konzept des Justizministerium dazu, bei einem Imbiss weiter zu vertiefen.

Circa 80 Teilnehmer kamen am 2. Juli 2024 auf Einladung des Deutschen und Brandenburger Richterbundes zusammen, um einen Blick auf die offenen Flanken der Brandenburger Justiz zu werfen und über Absicherungsmöglichkeiten zu sprechen. Nach Impulsreferaten von Herrn Möller (Vizepräsident Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, Präsident des Landesverfassungsgerichts Brandenburg a. D.) und Herrn Guddat (Richter am Arbeitsgericht Dresden und Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Richtervereinigung e.V.) entwickelte sich eine interessante Diskussion mit der breiten Teilnehmerschaft.
Legislative Absicherung dürften vor der Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024 nicht mehr erfolgen. Es gehe kurzfristig vielmehr um das Erklären und Erläutern der Wirkungsweise und der Entscheidungen der Justiz, sei es durch Rechtskundeunterricht mit Juristen in den Schulen, sei es durch verstärkte Pressearbeit der Gerichte. Das sichere ein Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und die Demokratie und zahle damit in demokratische Strukturen in der Zukunft ein. Es wurde von den Diskussionsteilnehmern - gerade mit Blick nach Polen - deutlich gemacht, dass wir alle, als Teil der Justiz insoweit angesprochen sind.
Mittelfristig müsse man dann auch über gesetzliche Änderungen ernsthaft nachdenken, etwa hinsichtlich des ministeriellen Einzelfallweisungsrechts, der Zuständigkeit, Zusammensetzung und des Quorums des Richterwahlausschusses und einer Ausfalloption bei einer Blockade zur Wahl der Richter zum Landesverfassungsgericht.
Der anschließende Empfang bot sowohl die Gelegenheit, einige Ideen zu vertiefen als auch die Kontakte in der Justiz wieder enger zu knüpfen. Unter den zahlreichen Gästen waren neben den Verbandsmitgliedern, Mitglieder des Landtags, Vertreter aus dem Landesjustizministerium, den Gerichten und den Staatsanwaltschaften inklusive ihrer Leitungen, den Landesvertretungen, aus der Wissenschaft, aus der Anwaltschaft sowie befreundete Interessenverbände und interessierte Bürger und Bürgerinnen.