#1/12

Der Landesverband befürwortet eine Regelung, nach der Richter in Brandenburg den Eintritt in den Ruhestand auf Antrag bis zum vollendeten 70. Lebensjahr hinausschieben können

Der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - unterstützt grundsätzlich den übersandten Gesetzentwurf, mit dem die Anhebung der Pensionsaltersgrenzen nun auch für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes Brandenburg erfolgen soll. Zugleich zeigt der Landesverband Verbesserungsmöglichkeiten bei der Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes (Artikel 3, § 3 Abs. 2 des Entwurfs) auf.

Ein verfassungsrechtliches Verbot der Verlängerung des aktiven Richterverhältnisses gibt es nicht (mehr). Der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - würde eine Regelung, die für Brandenburg die Möglichkeit eröffnet, den Eintritt in den Ruhestand auf Antrag bis zum vollendeten 70. Lebensjahr hinauszuschieben, ausdrücklich begrüßen.

(Den ausführlichen Text der Stellungnahme finden Sie wie gewohnt zum Download im Kasten auf der rechten Seite)