Nach dem Aus der Koalition zwischen SPD und BSW hat Brandenburg nun Klarheit: SPD und CDU bilden die neue Landesregierung. Unter dem Titel „Verantwortung für Brandenburg“ verspricht das Bündnis Stabilität in stürmischen Zeiten. Doch wie viel Verantwortung übernimmt die Koalition konkret für die dritte Gewalt? Ein Abgleich des Koalitionsvertrages 2026 – 2029 zwischen SPD und CDU in Brandenburg mit unseren justizpolitischen Schwerpunkten zeigt: Da steckt einiges positives drin, der Teufel steckt aber im Detail.
Standortsicherung und Besoldung: Ein Signal der Verlässlichkeit
Positiv hervorzuheben ist das klare Bekenntnis zum Erhalt der bestehenden Strukturen. Die Koalition verspricht explizit, alle Gerichtsstandorte im Land zu erhalten. Dies entspricht einer Kernforderung des Richterbundes zur Sicherung der Justiz in der Fläche. Dazu passt auch das Bekenntnis, den Rechtskundeunterricht an brandenburgischen Schulen weiterzuentwickeln.
Auch beim Thema Geld scheint die Botschaft angekommen zu sein: Die Koalition bekennt sich zu einer „amtsangemessenen Besoldung“. „Die Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen erfolgt systemgerecht unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“. In Zeiten knapper Kassen ist zudem das Versprechen wichtig, die Kernbereiche der Verwaltung – ausdrücklich inklusive der Justiz – von den geplanten pauschalen Personalkostensenkungen von fünf Prozent auszunehmen.
Reform-Fahrplan: Zwischen Ankündigung und erster Kritik
Ein Blick in die Projektliste des Koalitionsvertrages zeigt, dass die Landesregierung keine Zeit verlieren will. Die Novellierung des Brandenburgischen Richtergesetzes (BbgRiG), die Anpassungen der Gerichtszuständigkeitsverordnung (GerZV) sowie die Umsetzung des Pakts für schnelle Asylgerichtsverfahren sind bereits für 2026 eingeplant. Tatsächlich liegen hierzu bereits offizielle Entwürfe bzw. Vorstellung vor – und der Brandenburger Richterbund hat dazu auch schon weitgehend Stellung bezogen. Neu ist, dass es zukünftig ein Justiz-Neutralitätsgesetz geben soll.
In unserer Stellungnahme zum Richtergesetz begrüßen wir zwar die Modernisierung, sehen aber auch kritische Punkte: Besonders die geplante Einschränkung beim Ansparen von Erholungsurlaub (§ 9b) schießt am Ziel vorbei. Die auf unsere Bitte erst vorgenommene Datenauswertung belegt, dass Langzeitkonten nur von einem kleinen Teil der Kollegen intensiv genutzt werden. Ebenso mahnen wir an, dass die Mitbestimmungsrechte der Richterräte nicht hinter die Standards des Personalvertretungsrechts zurückbleiben dürfen.
Auch beim Entwurf zur Novellierung der GerZV gibt es aus unserer Sicht noch Korrekturbedarf. Wir kritisieren insbesondere, dass die geplante Umverteilung von Zuständigkeiten im Asylrecht maßgeblich auf einer isolierten Betrachtung der Asyl-Eingangszahlen beruht. Eine solche Statistik greift zu kurz, da sie die tatsächliche Belastung der Gerichte durch alle Verfahren ausblendet.
In der Vorstellung zum Pakt für schnelle Asylgerichtsverfahren heißt es zwar vollmundig, dass 13 neuen Richterinnen und Richtern die Verwaltungsgerichte stärken werden. Der Blick in die Details offenbart indes, drei Richterinnen und Richter werden temporär aus der Sozialgerichtsbarkeit eingestellt, im Übrigen sind es Neueinstellung für Altersabgänge. Eine wirkliche personelle Stärkung der Verwaltungsgerichte aber auch der übrigen Bereiche, insbesondere der Staatsanwaltschaften kann nur über die Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat gelingen.
Resilienz und Richterwahl: Ein Hoffnungsschimmer
Besonders brisant ist das Thema Resilienz. Die Koalition kündigt an: „Wir werden in allen Gerichtsbarkeiten die Widerstandsfähigkeit des Richterwahlverfahrens sichern“. Dieser Satz schürt die Hoffnung, dass eine Kernforderung des DRB nun doch Gehör findet: Die Einführung einer einfachen Mehrheit im zweiten Wahlgang des Richterwahlausschusses, um Sperrminoritäten und politische Blockaden zu verhindern.
Das Landesverfassungsgericht nimmt der Koalitionsvertrag ebenfalls in den Blick, zu Recht: Das Jahr 2029 markiert insoweit eine gefährliche Zäsur. Die Amtszeiten fast aller Verfassungsrichter enden nahezu zeitgleich. Ohne robuste Nachfolgemechanismen und eine Entschärfung der Zwei-Drittel-Mehrheitshürde im Landtag läuft das höchste Gericht des Landes Gefahr, zum Spielball politischer Blockadetaktiken zu werden. Die Ankündigung der Koalition, dem Gericht ein „nachgeordnetes Vorschlagsrecht“ einzuräumen, ist ein erster Schritt – doch die wahre Bewährungsprobe wird die Umsetzung einer etwaigen Reform der Wahlmodalitäten sein, steht der derzeitige 2/3-Wahlmechanismus ja in Art. 112 Abs. 4 der Landesverfassung, so dass eine Änderung selbst damit ebenfalls eine 2/3-Mehrheit im Landtag erfordert.
Digitalisierung: Zwischen KI-Assistenten und praktischen Grenzen
Der Koalitionsvertrag sieht zudem den verstärkten Einsatz von KI-Assistenten vor. Während KI generell das Potenzial bietet, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, wirft sie beim Einsatz in der Justiz gleichzeitig Fragen nach der richterlichen Unabhängigkeit auf.
Passend dazu laden wir zur Diskussion ein: Im Rahmen der Reihe „Justiz im Dialog“ widmen wir uns am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr im Saal des Landesverfassungsgerichts in Potsdam der Frage: „KI in der Justiz – Fluch und / oder Segen?“. (Anmeldungen sind bereits möglich).
Fazit: Die Basis steht, die Details entscheiden
Die neue Landesregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt und erkennt die Justiz als tragende Säule an. Das ist positiv. Doch die „Verantwortung für Brandenburg“ wird sich daran messen lassen, ob die Politik bereit ist, die Justiz gegen politische Instrumentalisierung wirklich krisenfest zu machen und sie hinreichend auszustatten, damit die Justiz Ihren Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat leisten kann.
