Pressemeldung Nr. 3/16

Die Justiz bleibt auf der Strecke

Wer die innere Sicherheit stärken will, darf die Justiz nicht vergessen

Der Haushaltsentwurf für den Haushaltsplan 2017/2018 wird in der kommenden Woche in erster Lesung im Landtag Brandenburg beraten. Die Justiz wird nach dem vorliegenden Entwurf in den kommenden Jahren weitere Stellenkürzungen hinneh-men müssen, nachdem in den Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits in den vergangenen Jahren ganz erheblich Personal abgebaut worden ist. Allein bei den Richterinnen und Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit sollen in den Jahren 2017/2018 weitere 21 Stellen gestrichen werden sowie 5 weitere Stellen bis 2020, bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind es in diesem Doppelhaushalt weitere 12 Stellen.

Die Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Brandenburg, Claudia Odenbreit, äußert sich hierzu:

„Die Richter und Staatsanwälte des Landes sind im vergangenen Jahr auf die Straße gegangen und haben auf den kritischen Zustand der Justiz im Land und die ungünstige Altersstruktur bei Richtern und Staatsanwälten aufmerksam gemacht. Die uns danach gemachten Zusagen zu einer Beendigung des Stellenabbaus und der notwendigen Verjüngung des Personals werden mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf nicht eingehalten.

Wir benötigen im Land Brandenburg jedes Jahr die Neueinstellung von 30 Richtern und Staatsanwälten, um der bevorstehenden Pensionierungswelle entgegen zu wirken. Diese kontinuierlich einzustellenden Richter und Staatsanwälte werden zudem dazu beitragen, die – auch aufgrund des seit zehn Jahren währenden Stellenabbaus aufgelaufenen – Bestände an unerledigten Verfahren abzubauen und die übermäßigen Verfahrenslaufzeiten im Land Brandenburg zu verkürzen. Alle Bürger haben einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches und zügiges Verfahren vor Gericht. Mit weiteren Stellenkürzungen werden sich die Laufzeiten vor Gericht und in den Ermittlungsverfahren jedoch weiter verlängern. Deutlich zu wenig Personal hat die Justiz zudem in ihren Geschäftsstellen und bei den Gerichtsvollziehern. Zügige Verfahren vor Gericht kann es aber nur mit einem ausreichend ausgestatteten „Unterbau“ geben.

Von der Landesregierung ist im Doppelhaushalt 2017/18 zu Recht eine Stärkung der inneren Sicherheit und ein Aufwuchs bei den Polizeidienstkräften in den Blick genommen worden. Wer die innere Sicherheit stärken will, darf die Justiz allerdings nicht vergessen. Ermittlungserfolge der Polizei erfordern auch eine starke Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde und Gerichte, die mit leistungsstarkem Personal die Strafverfahren weiterverfolgen und rechtskräftig abschließen können.

Im Interesse eines funktionstüchtigen Rechtsstaats und der inneren Sicherheit im Land Brandenburg muss der Personalabbau in der Justiz endlich beendet werden. Es ist in Brandenburg höchste Zeit, die Gerichte und Staatsanwaltschaften personell zu stärken und damit dem richtigen Beispiel der anderen Bundesländer zu folgen.“

Ansprechpartnerin

Katrin Ryl stellvertretende Vorsitzende
Telefon+49 3381/398-601 bzw. 700 Fax . E-Mail richterbund@olg.brandenburg.de