Pressemeldung Nr. 1/16

Deutscher Richterbund kritisiert ausbleibende Besetzung der Präsidentenstelle des Landessozialgerichts Berlin-BrandenburgAm 2. März 2016 sollte im gemeinsamen Richterwahlausschuss der Länder Berlin und Brandenburg nach über zweijähriger Vakanz die Wahl einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg stattfinden. Diese Wahl hat nicht stattfinden, weil die erforderliche Zustimmung des Berliner Kabinetts nicht vorlag. Angesichts der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 18. September 2016 droht nun, dass diese wichtige Stelle weiterhin bis in das Jahr 2017 vakant bleibt. Damit wäre das Amt einer Präsidentin oder eines Präsidenten des Landessozialgerichts mehr als drei Jahre unbesetzt, obgleich eine Ausschreibung hierzu bereits im Frühjahr 2013 erfolgt war.

Die Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Brandenburg, Claudia Odenbreit, äußert sich hierzu:

„Aus Sicht des Richterbundes muss die Funktionsfähigkeit eines Gerichts in jedem Besetzungsverfahren im Vordergrund stehen; parteipolitische Interessen dürfen keine Rolle spielen. Wir setzen uns für eine unabhängige Justiz ein. Die zentrale Leitungsposition dieser länderübergreifenden Gerichtsbarkeit über einen so langen Zeitraum nicht zu besetzen, ist ausgesprochen schädlich für die Sozialgerichtsbarkeit und nicht hinnehmbar. Der Deutsche Richterbund versteht nicht, aus welchen Gründen diese Stellenbesetzung zum Schaden der Justiz bis heute nicht vorgenommen wurde. Ein Besetzungsverfahren von dieser Bedeutung darf nicht weiter verzögert werden. Die justizielle Zusammenarbeit beider Länder wird hierdurch beschädigt.“

Ansprechpartnerin

Katrin Ryl stellvertretende Vorsitzende
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