Meldung Nr. 1.1/09

Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften 2009 vom Landtag Brandenburg verabschiedet

Der Landtag Brandenburg hat am 01.07.2009 dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften 2009 zugestimmt. Der im März 2009 erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird - lediglich wirkungsgleich - auf Beamte, Richter und Staatsanwälte übertragen. Danach werden die Grundgehaltssätze rückwirkend zum 1. März 2009 um 20 Euro angehoben und zugleich linear um 3 Prozent erhöht. Außerdem erfolgt eine Einmalzahlung von 40 Euro. Ab dem 1. März 2010 werden die Bezüge nochmals um 1,2 Prozent erhöht.