Pressemeldung Nr. 1/12

Keine Demontage der Juristenausbildung in Brandenburg

Im Brandenburger Landtag soll am Mittwoch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur der Bericht der Hochschulstrukturkommission diskutiert werden. Die Hochschulstrukturkommission empfiehlt in ihrem Bericht unter anderem die Schließung des rechtswissenschaftlichen Studiengangs an der Universität Potsdam und die Zerschlagung der dortigen Juristischen Fakultät.

Der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - tritt dem entgegen und spricht sich ausdrücklich für den Erhalt von zwei vollwertigen rechtswissenschaftlichen Studiengängen an der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) aus. Das Land Brandenburg benötigt auch in Zukunft in erheblicher Anzahl gut qualifizierte juristische Nachwuchskräfte für Gerichte und Staatsanwaltschaften ebenso wie in Wirtschaft und Verwaltung. Die Kommission stellt in ihrem Bericht selbst einen steigenden Bedarf an Fachkräften mit einem Hochschulabschluss im Fach „Rechtswissenschaften" fest. Ein solcher Bedarf kann für das Land Brandenburg aber nur durch den Erhalt der beiden juristischen Studiengänge sowohl an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) als auch an der Universität Potsdam gedeckt werden. Die bewährte Ausbildung an beiden rechtswissenschaftlichen Fakultäten ist durch ihre jeweilige Spezialisierung bundesweit einmalig und im Interesse einer vielfältigen und attraktiven Studienlandschaft unbedingt zu erhalten.

Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - wahr, dass die Schließung eines erfolgreichen und gut nachgefragten Studiengangs allein aus fiskalischen Erwägungen erfolgen soll, um hierdurch Kapazitäten zur Profilierung anderer Studiengänge zu gewinnen. Ein derartiges „Ausschlachten" der Juristenausbildung kann sich das Land Brandenburg jedoch nicht leisten. Schon seit einigen Jahren gelingt es im Land Brandenburg nicht mehr, die in der Justiz landesweit vorhandenen Stellen für Rechtsreferendare vollständig zu besetzen. Mit der Verkleinerung der Juristenausbildung und ihrer ausschließlichen Konzentration auf den Standort Frankfurt (Oder) wird sich der Referendarmangel im Land nicht beheben lassen. Die Schließung einer juristischen Fakultät widerspricht also nicht nur den Interessen der Studierenden und Lehrenden sondern auch den elementaren Interessen unseres Bundeslandes an der Gewinnung von Nachwuchskräften.