Pressemeldung Nr. 1/14

Arrestvollzug in Brandenburg stärken - Keine Schließung der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen

Der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - begrüßt ausdrücklich die Pläne des Potsdamer Justizministeriums, den Arrestvollzug durch die Schaffung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes zu einem stationären sozialen Training weiterzuentwickeln und zu diesem Zweck eine Arrestanstalt in Königs Wusterhausen zu errichten. Der erzieherisch ausgestaltete Jugendarrest im Land Brandenburg ist eine bundesweit beachtete Einrichtung mit Vorbildwirkung. Die erzieherische Behandlung straffällig gewordener Jugendlicher durch die Verbüßung eines intensiv konzipierten Jugendarrestes ist für den Jugendstrafvollzug im Land Brandenburg unverzichtbar. Hierzu erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende des Richterbundes Oberstaatsanwältin Kornelia Stephan:

„Die stationäre, pädagogische Einwirkung auf die Täter und ihr Lebensumfeld dient auch den Opfern und hilft weitere Straftaten zu verhindern. Eine gute Jugendarrestanstalt mit engagierten Mitarbeitern ist die beste Präventionsarbeit."

Bei der von dem damaligen Justizminister im Dezember 2013 angekündigten Prüfung einer Verlagerung des Brandenburger Arrestvollzuges nach Berlin darf es nicht darum gehen, Berliner Überkapazitäten auf Kosten der Brandenburger Bevölkerung zu füllen und damit eine Vernetzung der unterschiedlichen Milieus und Tätertypen zu befördern. Eine Weiterführung der pädagogisch wertvollen Brandenburger Konzeption und die uneingeschränkte Umsetzung des vom Landtag in diesem Jahr zu beschließenden Jugendarrestvollzugsgesetzes ist bei einer Zusammenarbeit in diesem Bereich derzeit nicht sichergestellt.

Der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - unterstützt zwar grundsätzlich gemeinsame Justizvorhaben der Länder Berlin und Brandenburg. Gemeinsamkeiten dürfen jedoch zu keinen Abstrichen bei der Qualität führen, erst recht nicht bei der Erziehung und Behandlung von straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden. In Berlin erkennen wir nach dem Einzug in eine pädagogisch wenig geeignete Haftanstalt bisher keinen politischen Willen zur Schaffung eines eigenen Jugendarrestvollzugsgesetzes auf Brandenburger Niveau. Daher stehen wir einem Vollzug des Brandenburger Jugendarrestes in der Berliner Jugendarrestanstalt kritisch gegenüber. Wir befürchten, dass die Jugendrichterinnen und Jugendrichter im Land bei einer Schließung der eigenen Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen künftig auf die Sanktion „Jugendarrest" verzichten könnten. Ohne eine moderne, sich an den Entwicklungsdefiziten der hiesigen jungen Straftäter orientierende Konzeption des Jugendarrestes ist die Verhängung und der Vollzug von Jugendarrest erzieherisch wertlos.

Der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - fordert den designierten Justizminister Dr. Markov dazu auf, in seinem neuen Amt alles zu tun, um im Land Brandenburg dauerhaft einen erzieherisch ausgestalteten Jugendarrest zu gewährleisten. Die geeigneten Mittel hierzu sind die Schaffung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes und der Neubau einer Arrestanstalt in Königs Wusterhausen.