Digitalisierung und Kl in der Justiz - eine Nachbetrachtung

() Heiko Spleet () Dr. Stephan Kirschnick

Fünf Vorträge, ein roter Faden: Wie verändert Künstliche Intelligenz die juristische Arbeit - und wie souverän kann und soll die deutsche und europäische Justiz insoweit bleiben? Diese Fragen standen im Zentrum der diesjährigen Brandenburger Veranstaltung der bundes­weiten Reihe „Justiz im Dialog“, zu der der Brandenburgische Richterbund am 9. Juni 2026 unter dem Titel „Digitalisierung und KI in der Justiz - Fluch und / oder Segen“ in das Landesverfassungs­gericht Potsdam eingeladen hatte.

Aktuelle Zahlen

Der Abend machte deutlich: Die Transformation der Dritten Gewalt besitzt eine fundamentale gesellschaftliche Relevanz, da eine technologisch moderne Justiz den Schlüssel darstellt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat langfristig zu sichern. Dass diese Fragen drängen, zeigt nicht nur das Interesse der rund neunzig Teilnehmenden an der Veranstaltung, sondern auch ein Blick auf aktuelle Zahlen. Eine bundesweite Befragung von 1.541 Personen aus Justiz und justiznahen Berufen belegt: Ein Drittel der Teilnehmenden nutzt KI bereits im Arbeitsalltag - am häufigsten ChatGPT, gefolgt von der jurisKI und DeepL -, obwohl kaum eines dieser Systeme für den Einsatz in der Justiz lizenziert ist. Für nahezu jede abgefragte Tätigkeit liegt das wahrgenommene Potenzial deutlich über der tatsächlichen Nutzung; einzig bei der auto­matisierten Entscheidungsfindung bleibt die Zustimmung durchweg gering - ein klares Votum für den Erhalt menschlicher Letztverantwortung.1

Wie stark generative KI zugleich den Zugang zu den Gerichten selbst verändert, belegen Zahlen aus den USA: Eine Studie von MIT und University of Southern California wertete 4,5 Millionen Bundeszivilverfahren aus und stellte fest, dass der Anteil unvertretener Kläger zwischen 2022 und 2025 von rund 11% auf 16,8% gestiegen ist - ein Ausschlag ohne Präzedenz in zwanzig Jahren Erhebungsgeschichte; innerhalb der ersten 180 Tage eines Verfahrens legte die Zahl der Schriftsätze pro Gericht in diesen Fällen um 158 % zu.2 Wie plastisch das werden kann, zeigt ein in der Fachöffentlichkeit bereits diskutierter Fall aus Leipzig: Ein Kläger soll dort mithilfe von ChatGPT einen achtzehnseitigen Befangenheitsantrag „in breitbeinigem Ton“ formuliert haben, mit zahlreichen Stichpunkten und Formatierungen - das Verfahren wurde nach Angaben des Gerichts später nach dem Opportunitätsprinzip eingestellt.3 Auch die Sozialgerichtsbarkeit kann bereits von höheren Eingangszahlen berichten.4

Europäische Kl im Wettbewerbsnachteil

Einen wertvollen technischen Grundstein legte einige Tage zuvor der digitale Einführungsvortrag von Prof. Alexander Löser, Leiter der Gruppe „Data Science and Text-based Infor­mation Systems“ (DATEXIS) an der Berliner Hochschule für Technik. Er machte deutlich, woran es beim Thema europäische KI hierzulande hakt: Die Finanzmittel für seriöse inländische beziehungsweise europäische Kl-Modelle sind im Vergleich zu den Investitionen in US-amerikanische Modelle vermutlich zu gering, um wirklich mithalten zu können.

Rechtsmethodik trifft auf Algorithmus

Den rechtlichen und dogmatischen Rahmen steckte in der Präsenzveranstaltung Prof. Dr. Björn Steinrötter (Universität Potsdam) ab. Er widmete sich den rechtswissenschaftlichen Fragen, die der Einsatz von KI aufwirft - etwa: Wie legt eine KI Gesetze eigentlich aus? Gilt dabei noch die klassische juris­tische Methodenlehre? Zugleich zeigte er die Grenzen des Kl­ Einsatzes auf und betonte, dass das menschliche Werten bei der Rechtsanwendung unersetzlich bleiben muss.

Cybercrime als Dauerzustand

Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger (Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg) thematisierte die kaum noch über­schaubare Kriminalitätsentwicklung im Netz. Seine zentrale Frage: Wie gehen Cybercops damit um, wenn sie intensiv mit Cybercrime konfrontiert werden? Was heißt das für Staats­anwaltschaften und Strafgerichte?

Kl als Werkzeug für die Anwaltschaft

Einen besonders praxisnahen Einblick lieferte Rechtsanwalt Tom Braegelmann. Er zeigte eindrucksvoll, wie Anwältinnen und Anwälte KI bereits heute für sich nutzen können - bis hin zu fertigen Beschwerdeschriftsätzen, die im Dialog mit der KI entstehen. Für viele Anwesende war es überraschend, wie unkompliziert dieser Prozess mittlerweile abläuft.

Entlastung der Gerichte bei Massenverfahren

Martin Treppner (One Thousand) präsentierte mit „KAI“ ein Kl-gestütztes Entscheidungsarchiv, das Gerichte bei Massen­verfahren entlasten soll. Praktisch im Einsatz ist die Anwendung bereits bei Fluggastklagen am Amtsgericht Königs Wusterhausen, perspektivisch ist der Einsatz auch für die Brandenburger Verwaltungsgerichtsbarkeit geplant.

Demokratisierung des Rechts

In der von Dr. Markus Sehl (Legal Tribune Online) anschließend moderierten Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass der Einsatz von KI zu einer Demokratisierung des Rechts beitragen kann. Während diese Entwicklung die Geschäftsmodelle von Anwaltskanzleien bereits grundlegend verändert - wie zuvor auch Rechtsanwalt Tom Braegelmann eindrucksvoll gezeigt hatte -, bietet sie auch für die Justiz ein immenses Potenzial: Durch den künftigen Einsatz intel­ligenter Assistenzsysteme und Datenanalysen können wert­volle Ressourcen freigesetzt und die Praxis spürbar entlastet werden, ohne dass die richterliche Kerntätigkeit dabei preisge­geben wird. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch, welche Auswirkungen diese veränderte Berufspraxis auf die juristische Ausbildung haben könnte.

Ausblick: Kl-Einsatz in der Justiz?

Künstliche Intelligenz ist in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Sie verändert nachhaltig, wie Informationen verarbeitet, wie Prozesse gesteuert und wie Entscheidungen im wirtschaftlichen wie privaten Alltag vorbereitet werden. Es liegt auf der Hand, dass diese Entwicklungen vor der Justiz nicht haltmachen werden. Wenn sich die Lebens- und Arbeits­welt der Bürgerinnen und Bürger digitalisiert, muss sich auch die Justiz weiterentwickeln, um ihrem Auftrag zur effektiven und zeitgemäßen Konfliktlösung weiterhin gerecht zu werden. Die Erwartungshaltung an eine moderne, digital handlungs­fähige Rechtsprechung wächst völlig zurecht.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigt die Justiz Werkzeuge, die über die reine digitale Verwaltung von Dokumenten hinausgehen. In der täglichen Praxis führt dies aktuell zu einer unübersehbaren Diskrepanz: Während wir im privaten Alltag wie selbstverständlich modernste digitale Werkzeuge nutzen und auch die Anwaltschaft ihre Kanzleien zunehmend mit hochentwickelter Legal-Tech-Software ausstattet, fehlen derartige Mittel an den Gerichten und Staats­anwaltschaften: Bei der Arbeit mit der E-Akte greifen wir nach wie vor lediglich auf statische PDF-Dokumente zurück, die rein manuell gesichtet und strukturiert werden müssen. Intel­ligente Assistenzsysteme oder Werkzeuge zur Datenanalyse stehen uns schlichtweg nicht zur Verfügung. Das leisten auch die Recherche-Tools von juris und beck-chat nicht.
Diese Diskrepanz berührt eine grundlegende Fragestellung, die intensiv zu diskutieren ist: Technische Infrastruktur und Softwarelösungen sind heute keine bloßen Arbeitsmittel mehr. 
Sie entwickeln sich zunehmend zu einem entscheidenden Regler für die tatsächliche Handlungsfähigkeit der Gerichte. Da die Beschaffung, Ausgestaltung und Bereitstellung von IT-Systemen im Regelfall in der Zuständigkeit der Exekutive liegen, entsteht hier ein neues, sensibles Beziehungsgefüge. Die konkrete Auswahl oder Architektur einer Software beeinflusst maßgeblich, wie effizient und in welcher Zeit komplexe Verfahren bearbeitet werden können.

Souveräne Kl - ein realistisches Ziel?

Daran schließt sich die eigentlich entscheidende Frage an: Schaffen wir es, sichere europäische KI zu entwickeln, die uns unabhängig von anderen Kontinenten und von kommerziellen Anbietern macht und uns hilft?
Der Eindruck aus Potsdam: Mit dem derzeitigen Pool an Fachleuten in der Justiz dürfte es kaum gelingen, sehr schnell eigene, nicht-kommerzielle Kl-Lösungen zu entwickeln. Realistischer erscheint eine Zusammenarbeit mit Startups, wie es das Projekt „KAI“ bereits vormacht. Von etablierten Anbie­tern wie Juris (Kl-Suite) oder dem Beck-Verlag (Beck-Abstract, Beck-Chat, Noxtua) wird sich die Justiz absehbar ebenfalls kaum unabhängig machen können.

Fazit: E-Akte als erster Schritt, nicht als Endpunkt

Einhelliges Fazit: Die flächendeckende Einführung der E-Akte bildet zwar eine wichtige Grundlage, dürfte aber nur der erste Schritt sein. Um den Anschluss an die technische Entwick­lung nicht zu verlieren, darf die Justiz keinesfalls abgehängt werden. Es gilt vielmehr, diese geschaffene Basis aktiv weiterzuentwickeln und konsequent für moderne Assistenzsysteme zu nutzen. Die Gestaltung dieses digitalen Transformationsprozesses bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, die einen engen und konstruktiven Dialog auf Augenhöhe zwischen Praxis und Politik verlangt.

1 vgl. Caroei/Brodowski/Grab- mair u.a., Kl-Einsatz im deutschen Justizsystem - Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, Beilage zu MMR 7/2026, S. 619ff.

2 vgl. Shah/Levy, Access to Justice in the Age of AI: Evidence from U.S. 
Federal Courts, März 2026. 

3  Spiegel.de „Sein Anwalt ist ein Chatbot“ , 12. April 2026,
https://www.spiegel.de/panorama/kuenstliche-intelligenz-wie-ein-leipziger-sich-mit-ki-vor-gericht-verteidigte-a-6828ea77-2e60-41ee-89d7-9b20e6d0fa38

4  „Kl-erzeugte Schriftsätze, die zu nichts führen“ , 20. August 2026, 
https://www.taz.de/Kuenstliche-lntelligenz-vor-Gericht/!6205827/

Zusatz: Dieser Bericht ist Kl-unterstützt (Claude Pro) generiert, Grundlage bildet u. a. das DRB aktuell vom 18. Juni 2026.

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Bild von Dr. Stephan Kirschnick Dr. Stephan Kirschnick Vorsitzender
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