Wenn die Justiz überfordert wird

Wenn die Justiz überfordert wird
Bericht zum Vortrag von Dr. Bijan Moini auf der LVV in Oranienburg

Von Dr. Stephan Kirschnick

Auf unserer diesjährigen Landesvertreterversammlung am 2. Oktober im Amtsgericht Oranienburg sprach Dr. Bijan Moini, bis Ende September bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), über Gefahren, die die Justiz zu überwältigen drohen. Seine Ausgangsthese: Zwei Entwicklungen liefen bereits, sie liefen schnell, und sie hätten das Potenzial, die Justiz grundlegend zu verändern. Die eine sei die Politisierung der Justiz, die andere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Wolle sich die Justiz behaupten, müsse sie beides vorausschauend angehen.

Die Justiz als politischer Akteur

Gerichtliche Entscheidungen, so Moini, würden zunehmend politisch bewertet und in Lager sortiert. Politische Akteure brächten ihre Anliegen gezielt vor die Gerichte, und Richterinnen und Richtern würden politische Motive unterstellt. Auch die Ernennung von Richterinnen und Richtern, die Justizverwaltung und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften seien Teil des verfassungspolitischen Diskurses geworden. Die Justiz erscheine dadurch wechselweise als Verbündeter und als Gegner, in jedem Fall aber als Akteur. Das Vertrauen in sie sinke.

Die Folgen reichten bis zum einzelnen Verfahren und zum einzelnen Entscheider. Justizangehörige würden in sozialen Medien mit Bild und Namen markiert. Politiker kündigten an, verantwortliche Richter und Staatsanwälte zur Rechenschaft ziehen zu wollen. Das gefährde die persönliche Unabhängigkeit, mindestens im Sinne einer subtilen Beeinflussung von Entscheidungen. Hinzu komme ein möglicher Druck auf Richterwahlen und Beförderungen, der aus allen politischen Lagern kommen könne und die strukturelle Unabhängigkeit berühre.

Wenn Entscheidungen mehr Gewicht bekommen

Moini skizzierte, wie sich das Gewicht gerichtlicher Entscheidungen weiter verändern könne, sobald die AfD Regierungsverantwortung erlange. Er verwies auf eine Vielzahl von Äußerungen auch Brandenburger AfD-Mitglieder, die politischen Gegnern strafrechtliche Verfolgung oder Handschellen in Aussicht stellten; diese seien im Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte dokumentiert.[1] Wie konkret die Vorhaben würden, könne sich in Sachsen-Anhalt zeigen, wo etwa Sonderklassen für Geflüchtete, das Ende der Inklusion an Schulen, ein landeseigenes Kindergeld, das nicht allen deutschen Kindern zugutekäme, sowie ein Verbot von Minarettbauten und des islamischen Gebetsrufs im Raum stünden. Entscheidungen der Justiz zu solchen Vorhaben würden politisch stark aufgeladen, und es wachse das Risiko von Konflikten zwischen Judikative und Exekutive.

Dass solche Konflikte keine reine Zukunftsfrage seien, zeigten schon die Entscheidungen zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Die Bundesregierung, konkret das Bundesinnenministerium, beachte sie formal, nicht aber die allgemeingültigen Aussagen, die in ihnen steckten. Wenn schon eine Regierung ohne AfD-Beteiligung so verfahre, sei absehbar, wie sich dieses Spannungsverhältnis verschärfen könne. Das Vertrauen in den Rechtsstaat könne dadurch weiter sinken.

KI: zunächst Überforderung, dann Umbruch

Die dritte These betraf die KI. Sprachmodelle würden rasend schnell besser und könnten in vielen Rechtsgebieten schon jetzt und in kürzerer Zeit bessere Schriftsätze erstellen als viele Anwältinnen und Anwälte. Moini vermutete, dass dies in Verfahren ohne Anwaltszwang bereits zu deutlich besseren, aber auch längeren Eingaben führe. Kurzfristig bedeute das Beschleunigung und Mehrarbeit, zumal die langen Texte oft nur scheinbar gut seien. Überfordert würden dadurch vor allem die Gerichte.

Langfristig skizzierte er drei Szenarien: Der Mensch scheide aus dem Entscheidungsprozess aus, er verliere einen Teil seiner Entscheidungskompetenz, oder er treffe nur noch Wertentscheidungen. In allen Szenarien stelle sich die Frage, ob Entscheidungen besser, aber womöglich weniger innovativ würden und die Rechtsfortbildung leide. Schon heute gebe es erste Schiedsordnungen, die den Einsatz von Sprachmodellen für Schiedsurteile vorsähen, wenn auch nicht vollautomatisiert. Es sei vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis auch Staaten solche Schiedssprüche von KI-Modellen anerkennen würden.

Wo sich beides berührt

Beide Entwicklungen träfen sich nach Moini im öffentlichen Raum, in KI-gestützten Algorithmen, Kampagnen und Deepfakes. Und sie beträfen beide das Vertrauen in die Justiz: in ihre Unparteilichkeit, in ihre Kompetenz und in ihre Rolle in der Gesellschaft. Die Justiz solle befrieden und Ordnung wahren; das gelinge nur, solange die Gesellschaft ihren Entscheidungen vertraue.

Strategien: Vorbereitung, Sensibilisierung, Solidarität

Selbstbehauptung setze nach Moini Antizipation voraus. Daraus leitete er mehrere Handlungsfelder ab, u. a.:

  • Gesetzliche Anpassungen: Die Unabhängigkeit müsse gesichert werden, etwa durch die Letztentscheidung der Justiz bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern. Den KI-Einsatz wolle er regulieren, dabei aber eher auf einen Umgang mit ihr als auf ein Verbot setzen, wegen des Potenzials für schnellere und bessere Entscheidungen. Erster Schritt sei, den zulässigen Einsatz zu definieren und zu ermöglichen, etwa bei der Metadatenauswertung in Verfahren.

  • Ausbildung: Damit auch künftig Wertentscheidungen durch Menschen getroffen werden könnten, sollten seiner Meinung nach die freiheitlich-demokratische Grundordnung und Grundrechte keine Orchideenfächer in der Ausbildung sein. Prozedural müsse geklärt und abgesichert werden, wie die menschliche Entscheidungskompetenz bewahrt werde.

  • Solidarität: Wesentlich für die Bewältigung von Überforderungssituationen sei zudem die Solidarität, unter Kolleginnen und Kollegen und darüber hinaus.

Voraussetzung für jede dieser Strategien sei Selbstorganisation. Sie sei entscheidend für Solidarisierung und für die Bündelung von Kompetenz und gebe regulatorischen Forderungen Gewicht.

Einordnung

Für uns als Berufsverband liegt die Botschaft auf der Hand: Antizipation, Sensibilisierung und Solidarität sind keine Fernziele, sondern Aufgaben, bei denen ein Verband wie der Richterbund unmittelbar gefragt ist.

Dass Politisierung schon heute zu Problemen führen kann, hat die Wahl zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Berlin gezeigt. Der Kandidat verfehlte im Dezember im Richterwahlausschuss die nötige Zweidrittelmehrheit. Nach Berichten des Tagesspiegels[2] standen dabei politische Vorbehalte gegen frühere Urteile im Raum. Erst in einem zweiten Wahlgang wurde er gewählt. Das Beispiel steht für ein Risiko, das von jeder Seite des politischen Spektrums ausgehen kann: Wo Personalentscheidungen daran gemessen werden, ob Urteile politisch gefallen, ist die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Als überparteilicher Verband treten wir deshalb dafür ein, die Unabhängigkeit einer pluralistischen Justiz zu stärken, gerade bevor sich die Lage weiter zuspitzt.

In der anschließenden Diskussion wurde zudem die konkrete Forderung bestätigt, das Weisungsrecht der Justizministerin oder des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft zu begrenzen oder ganz abzuschaffen. Auch dies dient der Sicherung der Unabhängigkeit, die Voraussetzung für das Vertrauen in die Justiz ist.

Vertrauen braucht aber nicht nur eine starke Justiz, sondern auch eine solidarische Gesellschaft, die hinter dem Rechtsstaat steht. Diese Solidarität lässt sich stärken, etwa durch den Rechtskundeunterricht an den Schulen.[3] Dort lernen junge Menschen, wie Recht entsteht, warum Gerichte unabhängig entscheiden und was der Rechtsstaat für sie selbst bedeutet. Wir rufen alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich daran zu beteiligen.

 


[1] Gesellschaft für Freiheitsrechte, AfD-Gutachten: https://afd-gutachten.de/ 

[2] Alexander Fröhlich, Tagesspiegel vom 18. Februar 2026: https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-spd-blockiert-richter-weil-ihr-urteile-nicht-passen-dem-grossten-verwaltungsgericht-deutschlands-droht-schwere-krise-15261656.html

[3] Informationen zum Rechtskundeunterricht des DRB Brandenburg: https://www.drb-brandenburg.de/landesverband-brandenburg/rechtskundeunterricht

Ansprechpartner

Bild von Dr. Stephan Kirschnick Dr. Stephan Kirschnick Vorsitzender
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