Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz im Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Der Landesverband Brandenburg des Deutschen Richterbundes durfte am 24. September 2026 im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (Drucksache 8/3322) seine Sicht darstellen.
Dr. Stephan Kirschnick (Co-Vorsitzender) erläuterte in seinem Beitrag die Positionen des Verbandes u.a. zur Neuausrichtung der Grundgehaltstabellen an das Median-Äquivalenzeinkommen, zum Vergleich mit der Besoldungsentwicklung in anderen Ländern sowie zur geplanten befristeten Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden und den hierzu vorgesehenen Ausnahmen. Er machte auf bestehende verfassungsrechtliche Risiken hinsichtlich der vorgesehenen Berücksichtigung eines PartnerInneneinkommens aufmerksam und mahnte einen Vergleich der R-Besoldung mit Verdienstmöglichkeiten in der Privatwirtschaft an. Zudem wiederholte er die Bitte, dass der Richterbund im Begleitgremium zur Ausgestaltung des Reparaturgesetzes sowie der Indexierung vertreten ist.
Der Zeitplan, sowie die Debatte ließ den Eindruck entstehen, dass mit einer zeitnahen Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form zu rechnen sein dürfte. Die Abschlagszahlung der rückwirkenden Anpassung ab Januar 2026 dürfte dann - wie geplant - noch im Dezember 2026 erfolgen.
Unsere ausführliche schriftliche Stellungnahme mit den konkreten Rechenbeispielen sowie die Präsentation finden Sie auf dieser Seite zum Download.
Die Aufzeichnung der öffentlichen Sitzung ist in der Mediathek des Landtages Brandenburg abrufbar.
