VOTUM 3/2013

Themen: Aktuelles zur Besoldung (EuGH), Zu den interkulturellen Herausforderungen der Justiz

Weitere Inhalte (nicht online verfügbar):

  • Bericht über den Herbstempfang
  • Bericht über das DRG -Seminar für junge Richter
  • Aktuelles zur Besoldung, Beihilfe und Urlaub
  • Aus dem brandenburgischen Landtag
  • Aus dem Landesverband Brandenburg: Bericht des Vorsitzenden
  • Aus der Mitgliedschaft
  • Veranstaltungen und Termine
  • Rezensionen

Aktuelles und Interessantes zur Besoldung (EuGH)

Rechtsprechung zur Besoldung

EuGH verhandelt Vorabentscheidungsverfahren

Am 19. September 2013 verhandelte die große Kammer des EuGH über die Vorlagen der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin zu der Frage, ob die Berliner Besoldung wegen der von den Klägern - mehreren Beamten -
gerügten Altersdiskriminierung europarechtswidrig ist. Das Verfahren des Berliner Richters hatte der EuGH zuvor abgetrennt und ausgesetzt.

Anwesend waren die Vertreter der Kläger sowie der Senatsverwaltung für Inneres und des Bundeswirtschaftsministeriums. Mehr als zwei Stunden wurden die Details der europarechtlichen Regelungen zur Besoldung mit dem französischen Vorsitzenden, einem griechischen und spanischen Richter (Berichterstatter) und zwei weiteren Richtern sowie dem Vertreter des Rates und der Kommission diskutiert. Der Generalanwalt teilte mit, dass er seine Schlussanträge am 28. November 2013 stellen werde. Wir sind gespannt!

OVG Bautzen zum Ausgleich der Altersdiskriminierung

Nach einem Urteil des Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 23. April 2013, 2 A 150/12, stellt die Bemessung des Grundgehalts anhand des Besoldungsdienstalters des Beamten eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters dar. Allerdings bedürfe es zur Beseitigung der Diskriminierung nicht der begehrten Besoldung aus der Endstufe. Ausreichend
sei, ihn vier Stufen höher einzugruppieren.

OVG Magdeburg bestätigt Besoldungsüberleitungsregelungen

Bereits mit Urteil vom 11. Dezember 2012, 1 L 9/12, entschied Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, dass dortige Besoldungs-Überleitungsvorschriften, die dem Berliner Modell ähnlich sind, nicht zu beanstanden seien. Danach gelte zwar für die einer Überleitungsstufe zugeordneten Beamten bis zur Zuordnung zu einer Stufe (nach neuem Recht) das „alte" Besoldungsrecht weiter, welches sich im Wesentlichen am Besoldungsdienstalter orientiert hatte. Gleichwohl habe der Gesetzgeber den früheren - diskriminierenden - Zustand nicht perpetuiert. Die mit der Systemumstellung
(weiter) verbundenen Diskriminierungen hätten lediglich Übergangscharakter und würden durch Zeitablauf systematisch abgebaut. In einem Beschluss vom 22. Juli 2013, 1 L 64/13, mit welchem ein Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen wurde, bestätigte der Senat diese Auffassung. Er sah keine direkte Vergleichbarkeit mit den Berliner Regelungen, so dass aus den Vorlagebeschlüssen des VG Berlin an den EuGH keine grundsätzliche Bedeutung für ein Berufungsverfahren folge.

Besoldungsstreiflichter - ohne Kommentar

Nach einem Bericht des Tagesspiegels plant das Berliner Abgeordnetenhaus deutlich mehr Geld für Diäten, Mitarbeiter, Büros und Arbeitsmaterialien auszugeben. So sollen sich unter anderem die Diäten der Abgeordneten um 328 Euro erhöhen, eine Steigerung von rund zehn Prozent. Die Pläne werden jedoch auch im Abgeordnetenhaus kritisch
gesehen.  Nach Planungen von SPD und CDU soll es in Berlin künftig zehn bis elf Senatoren neben dem Regierenden Bürgermeister geben. Derzeit sind es acht. Dafür soll die Verfassung geändert werden. Die BZ berichtet, dass sich
Niedersachsen sich bei doppelt so vielen Einwohnern nur elf Staatssekretäre und neun Minister genehmigt. Nordrhein-Westfalen kommt bei fünfmal so vielen Einwohnern auf 15 Staatssekretäre und elf Minister. Der Berliner Rechnungshof erklärte in diesem Frühjahr zehn der 23 Staatssekretäre für überflüssig.

Etwa 54 Prozent der Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, 17 Prozent eine Gewinnbeteiligung und 21 Prozent eine Sonderzahlung zum Jahreswechsel. Dies geht aus einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Am besten schneiden Banker ab, gefolgt von der Süßwaren- und der westdeutschen Chemie- und Druckindustrie. Sie bekommen 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens.

Dr. Stefan Schifferdecker,
stefan.schifferdecker@drb-berlin.de


Zu den interkulturellen Herausforderungen der JustizIn seinem Grußwort zum Jahresempfang des Deutschen Richterbundes 2013, Landesverband Berlin am 23. Oktober 2013 zeigte der Vizepräsident des Amstgerichts Berlin Tiergarten, Herr Prof. Dr. Dr. Scholz die interkulturelle Herausforderung auf, die sich für die deutsche Gesellschaft und damit auch die deutsche Justiz zunehmend manifestiert.

Wie gehe ich mit kulturellen Besonderheiten von Menschen um, die z.B. infolge von Einwanderung nach Deutschland gekommen sind? Diese Herausforderung ist nicht neu, was in der öffentlichen Diskussion immer wieder vergessen wird. Sie durchzieht die gesamte deutsche Geschichte...

Plakative Fragen nach Segregation und Gettoisierung, dem Tragen eines Kopftuchs / Schleiers, der Eheschließung nach tradierten Riten, zwangsweiser Verheiratung vor allem von Mädchen, inner- und intrafamiliärer Streitschlichtung ggf. mittels eines Schlichters, von Tötungsdelikte zur Wiederherstellung verletzter Familienehre sowie rituelle Beschneidungen von Minderjährigen gehören ebenso dazu, wie weniger häufig diskutierte Problemkreise. Die Anwendung ausländischen / islamisch geprägten Rechts, die Qualifikation fremder Rechtsinstitute oder die Anwendung der Vorbehaltsklausel gehören ebenso hierzu, wie Kommunikationsprobleme in Verfahren mit muslimischen Beteiligten. Letztlich tauchen Fragen nach der Reichweite der Religionsfreiheit und der rechtlichen Relevanz fremdkultureller Vorstellungen und Praktiken auf. Wie sieht es aus mit dem Zeugnisverweigerungsrecht für nur nach islamischem Recht Verheiratete oder für islamische Geistliche, mit der Berufung auf religiöse Gebote im Prozess, das Kopftuchtragen in der Justiz sowie die außergerichtliche Streitbeilegung in und zwischen arabischen Clans. Und wie geht man damit um, wenn z.B. eher Versagenserfahrungen, niedriger Bildungsgrad, elterliche Gewalterfahrungen, Drogenmissbrauch und/oder psychische Störungen - auch ohne Migrationshintergrund - in Gewaltakte gegen Ehefrauen und sonstige Familienmitglieder münden...

(Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Votum 3/2013 Bezug genommen, das im Kasten auf der rechtenSeite zum Download bereit steht; die Ausführungen sind im PDF weitaus besser zu lesen, als es hier der Fall wäre)