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Landesverband kritisert neuerliche finanzielle Rückschritte vor dem Hintergrund einer schon seit Jahren unzureichenden Besoldung

Vor dem Hintergrund der im Ländervergleich schon seit Jahren zweitschlechtesten Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Brandenburg hat der Deutsche Richterbund, Landesverband Brandenburg jüngst kritiert, dass mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2015 im Land Brandenburg weitere finanzielle Rückschritte verbunden sind. Indem tarifliche Veränderungen nicht zeitgleich übernommen werden sollen, geht der Gesetzentwurf in die falsche Richtung. Ohnehin haben die Richter, Staatsanwälte und Beamten in den letzten Jahren zur Sanierung der öffentlichen Haushalte im Land Brandenburg bereits erhebliche Sonderopfer erbracht, so dass die Brandenburger Justiz und Verwaltung im bundesweiten Wettbewerb um Spitzenkräfte schon seit einigen Jahren nicht mehr konkurrenzfähig sind.

Noch unverständlicher ist ein solches Vorgehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 5. Mai 2015 eindrucksvoll deutlich gemacht hat, dass die Ausgestaltung der R-Besoldung nicht von der Kassenlage der einzelnen Bundesländer abhängig gemacht werden darf. Die Besoldung und Versorgung der Richter und Staatsanwälte ist gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht für die Mindestbesoldung der Richter und Staatsanwälte aufgestellten Kriterien heute - jedenfalls im Land Brandenburg - nicht mehr amtsangemessen.