Pressemeldung Nr. 1/18

Altersgrenzen für Richter flexibilisieren

Hinausschieben der Pensionierung könnte Gerichte entlasten

Nach dem jahrelangen Personalabbau in der Justiz ist die Lage an vielen Gerichten prekär. Die Verfahrenslaufzeiten sind in fast allen Bereichen deutlich zu lang. Trotz der vielfachen und lautstarken Hinweise des Richterbundes auf die anstehende Pensionierungswelle ist in den vergangenen Jahren richterliches Personal nur unzureichend eingestellt worden. Die in den kommenden Jahren daher verstärkt anstehende Personalgewinnung wird angesichts des erforderlichen Umfangs schwierig bis unmöglich. Als eine Möglichkeit, die Problematik zu begrenzen, stünde die Möglichkeit offen, den Altersruhestand für Richterinnen und Richter nach hinten zu verschieben. Bislang eröffnet das Brandenburgische Richtergesetz ein solches Hinausschieben nicht. Die derzeit beabsichtigte Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes sollte daher zum Anlass genommen werden, eine entsprechende Regelung aufzunehmen.

Die Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Brandenburg, Claudia Odenbreit, äußert sich hierzu:

„Ein einfaches Mittel, die Personalnot in den Gerichten zu bekämpfen und die Auswirkungen der Altersabgänge abzumildern, wäre, die Pensionsregelungen für Richterinnen und Richter zu flexibilisieren. Andere Bundesländer haben die Möglichkeit eröffnet, die Pensionierung hinauszuschieben. Dies sollte auch in Brandenburg ermöglicht werden. Es ist nicht einzusehen, warum Richterinnen und Richtern, die bereit sind, länger zu arbeiten, ein Hinausschieben ihres Ruhestandes verwehrt ist, während dies den Brandenburger Beamtinnen und Beamten offen steht. Angesichts unserer Personalprobleme und die für die Bürger zum Teil unerträglichen Verfahrenslaufzeiten bei den Gerichten ist es nicht nachvollziehbar, warum Richter nicht einmal bis zur - für die jüngeren Jahrgänge ohnehin zwingend vorgeschriebenen - Altersgrenze von 67 Jahren arbeiten dürfen. Dies würde Haushaltsmittel sparen und vorhandenen Sachverstand sichern. Eine entsprechende Öffnung wäre mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft zeitgemäß.“

Ansprechpartnerin

Katrin Ryl stellvertretende Vorsitzende
Telefon+49 3381/398-601 bzw. 700 Fax . E-Mail richterbund@olg.brandenburg.de