Pressemeldung Nr. 1/15

Aus für den Jugendarrest in Brandenburg - Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen geschlossen

Der Deutsche Richterbund hat heute durch eine Pressemitteilung des Justizministeriums erfahren, dass das Ministerium den Arrestvollzug im Land Brandenburg wegen fehlenden Personals mit sofortiger Wirkung geschlossen hat.

Ab sofort kann es für Brandenburger Jugendliche und Heranwachsende keinen Jugendarrest, keinen Warnschussarrest und auch keinen Beugearrest mehr geben. Damit wird den Jugendrichtern ein wichtiges erzieherisches Instrument genommen. Der Deutsche Richterbund - Landesverband Brandenburg - teilt das Entsetzen vieler Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte im Land über diese Maßnahme der Ministerialverwaltung. Die stellvertretende Landesvorsitzende und Vizepräsidentin des Landgerichts Alexandra Kosyra sagt hierzu:

„Das im letzten Jahr noch von vielen Seiten gelobte Jugendarrestvollzugsgesetz ist aufgrund der unzureichenden Personalausstattung der Justiz schon nach wenigen Monaten am Ende. Ein stationäres soziales Training für Brandenburger Jugendliche findet nicht mehr statt. Was für eine Blamage!"

Einen Vollzug von Jugendarrest an Brandenburger Jugendlichen und Heranwachsenden in der Jugendarrestanstalt Berlin wird es erst nach dem Abschluss eines entsprechenden Staatsvertrages mit Berlin geben können. Damit wird im Jahr 2015 kein Arrest an Brandenburgern mehr stattfinden. Eine Vielzahl von Fällen wird in den nächsten Monaten verjähren. Kosyra hierzu weiter:

„Die gerichtlichen Zuständigkeiten nach dem Jugendgerichtsgesetz können nicht über Nacht geändert werden. Es ist eine gefährliche Illusion zu glauben, dass schon in wenigen Wochen Brandenburger Jugendliche und Heranwachsende in Berlin ihren Arrest antreten können. Ohne einen gültigen Staatsvertrag wird sich eine Zuständigkeit der Berliner Justiz für Brandenburger Arrestanten nicht rechtmäßig begründen lassen."

Diese erschreckende Entwicklung in Sachen Jugendarrest zeigt beispielhaft, wohin eine verfehlte Sparpolitik in der Justiz führt. Nicht nur bei der Entlassung aus der Untersuchungshaft und den Strafrabatten wegen überlanger Verfahrensdauern, auch beim Jugendarrest profitieren von dem knappen Justizpersonal nicht die Bürger sondern nur die Straftäter.

Ansprechpartnerin

Katrin Ryl stellvertretende Vorsitzende
Telefon+49 3381/398-601 bzw. 700 Fax . E-Mail richterbund@olg.brandenburg.de