Extra 2011

Themen: Übrigens ..., Proberichter auf Lebenszeit

Weitere Inhalte (nicht online verfügbar):

  • Zur Ernennung von Wolf Kahl zum Präsidenten des Brandenburgsichen Oberlandesgerichts (Beiträge von Wolfgang Arenhövel, Lothar Jüneman, Uta Fölster, Reinhard Schade, Tilmann Schwarz, Dr. Herbert Trimbach, Dr. Rainer Faupel)
  • Führen ist einfach, aber nicht leicht (Sabine Werner)
  • "Rechtsstaat" - Eine Veranstaltung ohne Publikum? (Egbert Simons)
  • „... Nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen ... und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen..." (Kirsten Paulsen)
  • Alte Träume bei Überlast „He had a dream - Sie auch?" (Bernd Walter)
  • Neue Träume bei Überlast (Stefan Sarrach)
  • Amtsgericht als MiFU
  • Qualitätsmanagementträume
  • Justizverwaltung - quo vadis?
  • Gerichtsstruktur auf dem Prüfstand
  • Mehr Autonomie wagen (Klaus-Christoph Clavée)
  • Der Justizarbeitsplatz in den nächsten Jahren (Wolfram Grepel)
  • 15 1/2 Fragen an ... Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg
  • u.v.m.

Übrigens ...... bleibt das Jahr 2011 für die Justiz im Land Brandenburg in vielerlei Hinsicht ein spannendes Jahr. Bewegung gibt es auf den Chefpräsidentenstühlen der einzelnen Gerichtsbarkeiten. Beim gemeinsamen Landesarbeitsgericht und beim Brandenburgischen Oberlandesgericht sind jeweils die Vizepräsidenten gerichtsintern aufgerückt. So ist auch der „Traum" unseres Ehrenvorsitzenden Wolf Kahl in Erfüllung gegangen - in dieser Sonderausgabe wird hierüber einiges zu lesen sein. Als nächstes ist die Nachfolgefrage beim gemeinsamen Oberverwaltungsgericht zu lösen ...

Leider müssen wir uns seit einigen Monaten wieder an Vakanzen gewöhnen. Die Nachbesetzungen im Vorsitz der Senate beim Brandenburgischen Oberlandesgericht stocken - mit allen hieraus resultierenden Nachteilen für die Rechtsuchenden und die Kolleginnen und Kollegen. Zugleich besteht vermehrt die Sorge, dass das zugewiesene Personalbudget für Beförderungen, Versetzungen und Verplanungen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich nicht mehr auskömmlich sein könnte. Auf diesen Sand im Getriebe kann die Dritte Staatsgewalt gut verzichten.

Der Landtag bietet aktuell den Schauplatz für das Ringen um ein neues Richtergesetz. Die bisherige Vorlage der Landesregierung bedeutet in so mancher Hinsicht einen deutlichen Rückschritt für die Eigenständigkeit der Justiz und die Mitbestimmung der Kolleginnen und Kollegen. Besonders sind hier die Regelungen zum Richterwahlausschuss und die Verlagerung sowie Neubesetzung der Dienstgerichte zu nennen. Hier gilt es in den nächsten Wochen das Schlimmste zu verhindern.

Der Entwurf des Gerichtsneuordnungsgesetzes hat hingegen noch nicht das Kabinett passiert. Soweit die eingetretene zeitliche Verzögerung nicht zu einer inhaltlichen Verschlechterung des Entwurfs führt, könnte durch das Gesetz endlich die unsinnige Diskussion um die Schließung von Amtsgerichten und die Einrichtung eines zentralen Grundbuchamtes beendet werden. Der Richterbund würde dies sehr begrüßen! Erklärungsbedürftig bleibt dann allerdings, welche konkreten Vorteile für die Justiz, die Polizei oder die Bürger im Land durch den Neuzuschnitt der Landgerichtsbezirke (Stichworte: Königs Wusterhausen und Schwedt) erzielt werden können. Jedenfalls die hierzu bisher öffentlich vorgetragenen Argumente überzeugen nicht besonders.

In Sachen Besoldung und Versorgung hält das Land Brandenburg bei Beamten, Richtern und Staatsanwälten weiterhin knapp den vorletzten Platz im Bundesvergleich (nur in Berlin ist die Alimentierung noch geringer als in unserem Land). Zugleich öffnet sich die Schere zwischen Beschäftigten und Beamten immer weiter, da die tarifvertragliche Erhöhung der Vergütungen zum 01.04.2011 umgesetzt worden ist. Während andere Bundesländer längst mit ihren Besoldungsgesetzen die Entwicklung im Tarifbereich nachvollzogen haben, ist hierzu im Land Brandenburg bisher nicht einmal von der Landesregierung ein entsprechender Beschluss gefasst, geschweige denn ein Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht worden.

Stattdessen hat die Landesregierung angekündigt, bis Mitte 2012 ein eigenständiges Besoldungs- und Versorgungsrecht für das Land Brandenburg schaffen zu wollen. Diese Ankündigung lässt für die künftige Höhe der Personalaufwendungen Schlimmes befürchten. Oh, Du armes Land Brandenburg!

All das zeigt: Das Jahr 2011 hält viel Arbeit bereit für den Justizminister, für die Chefpräsidenten und auch für den Richterbund. Dabei war noch gar nicht die Rede von dem erbärmlichen baulichen Zustand einiger Justizgebäude. Oder der Personalausstattung der Dritten Staatsgewalt: Sie ist - nicht nur bei den Sozialgerichten, den Staatsanwaltschaften und den landgerichtlichen Strafkammern - unzureichend. Überall im Land stoßen die Kolleginnen und Kollegen an ihre persönlichen Belastungsgrenzen, ohne dass eine Entlastung in Sicht ist. Trotz der Schwierigkeiten im Haushaltsbereich bleibt auch der Kampf gegen die „Vergreisung" der Gerichte in allen Diensten eine der Hauptaufgaben in diesem Jahr und auch in den folgenden Jahren. Wir werden uns überraschen lassen müssen, welche weiteren spannenden Themen die Landespolitik und die Justizverwaltung im Jahr 2011 für die Richter und Staatsanwälte auf die Tagesordnung bringen werden. Bei all dem sollten wir nicht vergessen, dass Justiz letztlich mit allem Tun und Lassen den Menschen im Lande gerecht werden sollte.

In diesem Sinne verbleibe ich mit kollegialen Grüßen,

Ihr Matthias Deller


Proberichter auf Lebenszeit?Ein (dienstlicher) Traum als Assessor hat naturgemäß gerade die Proberichterzeit zum Gegenstand. Diese Zeit ist allerdings für die Entfaltung eines gewichtigen Traums auch ausreichend facettenreich. Ein solcher Traum hat zum Ausgangspunkt, dass gerade die Proberichterzeit von den Besonderheiten richterlicher Personalplanung geprägt ist. Angesichts der geringen Anzahl der Proberichter in Brandenburg istdeshalb nachvollziehbar, dass von den Proberichtern besondere Flexibilität in wechselnden Rechtsgebieten und an wechselnden Dienstorten im gesamten Land gefordert wird. Diese besondere Flexibilität führt aber auch dazu, dass zum Ausgleich immer ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Proberichterzeit gelegt werden sollte, um die mit der geforderten Flexibilität einhergehenden Belastungen der Assessoren zu verringern.

Diese Zeit sollte deshalb mit dem fortwährenden Bemühen um ein Höchstmaß an Vorhersehbarkeit und Vergleichbarkeit geplant und begleitet werden und auch die Wünsche der Betroffenen einbeziehen. Besonders bedeutsam ist es, dabei nicht nur u berücksichtigen, an welchen Dienstorten der Assessor / die Assessorin bisher eingesetzt war und in welche Rechtsgebiete er / sie sich bereits eingearbeitet hat. Vielmehr ist für ein effizientes Arbeiten zum Vorteil aller auch eine ausreichende, insbesondere nicht zu kurze Einsatzdauer an einzelnen Stationen geboten, die elbstverständlich auch eine hinreichende Vorbereitungszeit vor einem Dienstortwechsel gewährleisten sollte.

Noch wichtiger sind allerdings die Perspektiven für den Abschluss der Proberichterzeit. Denn neben einem fortwährenden Bemühen um ihre Ausgestaltung ist von noch größerer Bedeutung, dass auch das Ende der Proberichterzeit alsbald absehbar st. Diese Perspektiven werden allerdings nicht dadurch geschaffen, dass ab und an Planstellen ausgeschrieben werden, sondern nur durch die konkrete Aussicht auf eine zeitnahe Verplanung. Deshalb ist besonders wichtig, an allen Stellen in der Justiz die Bedeutung dieser zeitnahen Verplanung zu betonen. Trotz aller Sparzwänge und bei aller gebotenen Flexibilität beim Einsatz der Richter ist darauf hinzuwirken, dass der Stellenkürzung im richterlichen Bereich ein Ende bereitet wird. Auch für eine gute berufsperspektive der Richterinnen und Richter in Brandenburg sind die nötigen Haushaltsmittel für gleichmäßige und verlässliche Einstellungen und Verplanungen in größerem, jedenfalls stets ausreichendem Umfang bereitzustellen.