VOTUM 2/2014

Themen: 10 Argumente für eine bundeseinheitliche R-Besoldung

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10 Argumente für eine bundeseinheitliche R-BesoldungLiebe Kolleginnen und Kollegen,
die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland driftet immer weiter auseinander. Das belegen die zum Jahreswechsel 2013/2014 neu erhobenen Zahlen des Deutschen Richterbundes. Demnach erhält ein junger Richter oder Staatsanwalt im Saarland inzwischen 776,57 Euro oder knapp 20 Prozent weniger Gehalt pro Monat als ein Berufsanfänger in der Hamburger Justiz. Vor fünf Jahren hatte der maximale Gehaltsunterschied zwischen den Ländern noch bei 186,11 Euro pro Monat oder rund fünf Prozent gelegen. Auch für Richter und Staatsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung öffnet sich die Einkommensschere. So erhält ein verheirateter Richter oder Staatsanwalt mit zwei Kindern in der Besoldungsgruppe R2/Endstufe heute in Bayern knapp 800 Euro mehr pro Monat für seine Arbeit als vergleichbare Kollegen in Berlin. Vor fünf Jahren hatte die maximale Differenz noch bei 423,05 Euro gelegen.

Die jüngsten Zahlen unterstreichen einmal ehr, wie wichtig es ist, schnellstmöglich zu einer bundeseinheitlichen Besoldung für Richter und Staatsanwälte zurückzukehren. Ohne eine verbindliche Übereinkunft der Länder auf ein amtsangemessenes Mindestniveau bei den Bezügen dürften die Fliehkräfte bei der Besoldung zunehmen. Mit dem vorliegenden Argumentationspapier wollen wir Ihnen zehn gute Gründe für eine bundeseinheitliche R-Besoldung an die Hand geben.

Es gibt noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten:
Obwohl eine aktuelle Studie Sachsen-Anhalts im Auftrag der Justizministerkonferenz wachsende Gehaltsunterschiede zwischen den Ländern konstatiert, sehen die Justizminister keinen Handlungsbedarf. Dem gilt es bei jeder Gelegenheit mit überzeugenden Argumenten entgegenzutreten. Ich wünsche uns allen viel Erfolg dabei!


Herzliche Grüße
Oliver Sporré, Mitglied des Präsidiums des DRB