Justiz bleibt in der Corona-Krise handlungsfähig

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat betont, dass die Justiz in der Corona-Krise für ihre Kernaufgaben handlungsfähig bleibt. „Es ist richtig, den Zugang zu den Gerichten jetzt auf das absolut notwendige Minimum herunterzufahren, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Die Justiz wird aber auch weiterhin in der Lage sein, ihre Kernaufgaben zu erfüllen und eilbedürftige Entscheidungen zu treffen“, sagten die Co-Vorsitzenden des DRB, Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff, am Mittwoch in Berlin. Sie verwiesen darauf, dass die Justiz als tragende Säule des Staates systemrelevant sei – ähnlich wie die Polizei, Ärzte und Krankenhäuser. „Die Mitarbeiter in der Justiz sind sich dieser besonderen Verantwortung gerade in der aktuellen Ausnahmesituation sehr bewusst. Die Justiz wird alles dafür tun, dass der Zugang zum Recht für die Bürger in dringenden Fällen gewährleistet bleibt und es keinen Stillstand der Rechtspflege gibt.“

An die Landesjustizverwaltungen appellierten Stockinger und Lüblinghoff, die Abläufe in den Gerichten in enger Absprache mit den Gerichtsleitungen und Personalvertretungen vor Ort durch klare Regeln so zu organisieren, dass das Risiko einer Infektion für die Beschäftigten auf ein absolutes Minimum beschränkt ist. „Bei allen Entscheidungen muss die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten höchste Priorität haben“, betonten die DRB-Co-Vorsitzenden. „Wir hoffen, dass sich die Lage baldmöglichst stabilisiert und der Staat, die Unternehmen und die Menschen im Land in absehbarer Zeit wieder zur Normalität zurückfinden können.“

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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