06.06.19

Positionen

Für eine amtsangemessene Besoldung

Die Justiz hat als dritte Staatsgewalt eine elementare Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat. Sie sorgt für die Kontrolle insbesondere der Exekutive. Sie dient dem Schutz von Bürgern und Unternehmen sowie der Durchsetzung ihrer Rechte. Nach dem Grundgesetz ist die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut, die unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind.

Richter tragen damit eine herausragende Verantwortung für den Rechtsstaat. Staatsanwälte erfüllen im Strafrecht mit den Gerichten die Aufgabe der Justizgewährung und stehen für ein rechtsstaatliches Strafverfahren. Damit die Judikative die ihr obliegenden Aufgaben uneingeschränkt und effektiv erfüllen kann, bedarf es einer sachlichen und personellen Ausstattung, die der Bedeutung der dritten Staatsgewalt Rechnung trägt. Dazu gehört auch eine amtsangemessene Besoldung.

Experten des Deutschen Richterbundes (DRB) und des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung der Justiz sich nicht mehr im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Alimentation hält. Richtern und Staatsanwälten ist nach ihrer mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren. Dieser Auffassung hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 5. Mai 2015 (Az.: 2 BvL 17/09 u. a.) angeschlossen und anhand verschiedener Kriterien eine rote Linie aufgezeigt, an der eine verfassungsgemäße Besoldung von Richtern und Staatsanwälten zu bemessen ist. Dem sind verschiedene Instanz-Gerichte gefolgt und haben dem BVerfG weitere Besoldungsanpassungsgesetze zur Prüfung vorgelegt.

Überblick über die Auswirkungen der FöderalismusreformDer Richterbund hat auf der Internetseite www.richterbesoldung.de einen Überblick über die Auswirkungen der Föderalismusreform 2006, mit der die Zuständigkeit für die Besoldung und die Versorgung von Beamten, Richtern und Staatsanwälten auf die Länder übertragen worden ist. Auf dieser Seite finden sich fortlaufend aktualisierte Informationen über den Stand und die Entwicklung des Besoldungs- und Versorgungsrechts des Bundes und der 16 Länder.

Die aktuelle Besoldungspolitik vieler Länder ist kurzsichtig und gefährdet die hohe Qualität der Justiz. Die Länder führen die Besoldung hart an die Grenze der Verfassungswidrigkeit heran anstatt Richter und Staatsanwälte dem Amt angemessen zu bezahlen.

Die Tarifabschlüsse für Angestellte im öffentlichen Dienst sind in der Vergangenheit wiederholt nicht zeit- und wirkungsgleich auf die Richterbesoldung übertragen worden. Besoldungsbestandteile wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind in zahlreichen Bundesländern ganz oder zum überwiegenden Teil gestrichen worden. Ferner werden im Beihilfebereich immer wieder Kürzungen vorgenommen. Zudem wächst die Kluft zwischen den Bundesländern.

Gerade im Wettbewerb um die besten Nachwuchsjuristen drohen manche Länder den Anschluss zu verlieren. Der DRB wird deshalb weiterhin entschieden für eine bundeseinheitliche amtsangemessene Besoldung eintreten und sich dafür stark machen, dass Bund und Länder nicht lediglich eine verfassungsrechtliche Mindestbesoldung gewähren.