Richterbund macht sich für die Deutsche Richterakademie stark

Berlin. Aufatmen bei der Deutschen Richterakademie: Die dortige Fortbildung wird auch künftig zu 50 Prozent durch den Bund finanziert. Das geht aus dem Haushaltsgesetzes 2020 hervor, welches vom Bundestag beschlossen wurde.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hatte sich unter anderem an die Rechts- und Haushaltspolitiker der Koalition gewendet, um die Streichpläne des Bundesrechnungshofs (BRH) für die Richterakademie abzuwenden. Die Deutsche Richterzeitung hatte die Kürzungspläne zudem im September-Heft publik gemacht und damit weiteren Gegendruck aufgebaut. Das war im Ergebnis erfolgreich, denn das Budget für die Fortbildungseinrichtung bleibt unangetastet. Im Haushaltsgesetz 2020 heißt es zur Richterakademie: „Die Deutsche Richterakademie ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Tagungsstätte Trier und des Landes Brandenburg für die Tagungsstätte Wustrau. Sie dient der überregionalen Fortbildung der Richterinnen und Richter aller Gerichtszweige und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ihren Fachgebieten und soll ihnen Kenntnisse und Erfahrungen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und andere wissenschaftliche Entwicklungen vermitteln. Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung von 1993 entfällt auf den Bund ein Anteil von 50 Prozent der nicht gedeckten laufenden Kosten.“

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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