Neuer Ländervergleich belegt Handlungsbedarf bei Besoldung

Berlin. Nach aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) verdienen junge Richterinnen und Staatsanwälte in Bayern weiterhin am besten. Das zeigt der zum Jahreswechsel 2022/2023 neu erhobene Ländervergleich zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten.

Demnach erhält ein junger unverheirateter Richter oder eine junge ledige Staatsanwältin in Bayern zum Start der beruflichen Laufbahn monatlich 5.021 Euro brutto, das sind 644 Euro mehr, als ein Berufsanfänger im Saarland bekommt. Das Saarland bildet damit weiterhin das Schlusslicht bei der Besoldung junger Richterinnen und Staatsanwälte, knapp davor stehen Thüringen auf dem vorletzten und Rheinland-Pfalz auf dem drittletzten Platz. Auf den vorderen Rängen folgen hinter Bayern auf Platz zwei Hamburg und das drittplatzierte Baden-Württemberg.

Bei Richterinnen und Staatsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung und Familie öffnet sich die Gehaltsschere in absoluten Zahlen noch weiter. So beträgt die R1-Besoldung bei zehn Jahren Berufserfahrung für einen verheirateten Richter mit zwei Kindern in Bayern 6.573 Euro brutto im Monat, während der Betrag im Saarland mit 5.605 Euro um fast 1.000 Euro darunter liegt. Allerdings wird in Sachsen-Anhalt und in Berlin noch besser als in Bayern besoldet. In Sachsen-Anhalt beträgt der Gehaltsvorsprung im Vergleich zum Saarland 1.327 Euro, in Berlin 1.219 Euro. In der Endstufe der R1- und der R2-Besoldung liegt Thüringen bei verheirateten Richtern mit zwei Kindern infolge deutlich höherer Familienzuschläge an der Spitze aller Länder. Schlusslicht ist auch hier das Saarland - die Gehaltsschere schließt sich zum Ende der beruflichen Laufbahn aber wieder auf rund 8 Prozent, während die Differenz zwischen Platz 1 und Rang 16 bei den Berufsanfängern knapp 13 Prozent beträgt. Der DRB hält diese Entwicklung für verfassungsrechtlich fragwürdig, weil das Einkommen von Richtern und Beamten zunehmend von sozialpolitischen Erwägungen abhängt und nicht mehr von der Leistung im Amt.

Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union für Deutschland unter anderem empfohlen, im Rahmen des neuen Pakts für den Rechtsstaat die Finanzierung der Justiz einschließlich der Besoldung der Richterinnen und Staatsanwälte angemessen und den europäischen Standards gemäß auszugestalten. Mit Blick auf die bevorstehende Pensionierungswelle gehe es auch um die Attraktivität des Berufes, so ihre Begründung. Damit folgte die EU-Kommission der Kritik des Deutschen Richterbundes (DRB) an der bundesweit zu geringen Besoldung von Staatsanwältinnen und Richtern. Sie ist im Vergleich zum Durchschnittseinkommen eine der niedrigsten in Europa. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldung mehrfach als verfassungswidrig zu niedrig angeprangert. Deshalb setzt sich der DRB seit Jahren für eine bundeseinheitliche Besoldung ein. Er hat dafür Leitsätze zu dessen Neuordnung erarbeitet. Diese Unterschiede sind die Folge unterschiedlicher Konzepte bei der Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung zum Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung. Der DRB hält diese Entwicklung für verfassungsrechtlich fragwürdig, weil das Einkommen von Richtern und Beamten zunehmend von sozialpolitischen Erwägungen abhängt und nicht mehr von der Leistung im Amt.

Das Katz-und-Maus-Spiel der Politik mit dem Bundesverfassungsgericht bei der Besoldung hat die Deutsche Richterzeitung auch zum Titelthema seiner März-Ausgabe gemacht. Der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis kritisiert in der April-Ausgabe der Deutschen Richterzeitung, dass die Besoldung länderübergreifend seit über einem Jahrzehnt nicht mehr amtsangemessen und eklatant zu niedrig sei. „Trotz wiederholter, eindeutiger Interventionen des Bundesverfassungsgerichts“ hielten Bund und Länder „an einer rein fiskalischen Ausrichtung ihrer Besoldungspolitik fest“, so sein Fazit.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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