E-Evidence: „Internationale Strafverfolgung verbessern – Rechtsstaatlichkeit bewahren“

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat Nachbesserungen bei der geplanten EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Erhebung elektronischer Beweise (E-Evidence-Verordnung) gefordert.

Nach dem Verordnungsentwurf können die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten grenzüberschreitend unmittelbar auf Provider in anderen Staaten und damit auf dort belegene Daten zugreifen - dies im Grundsatz ohne Kontrolle durch die dortigen nationalen Behörden. Der Vorsitzende des DRB Jens Gnisa sagte am Montag:

„Im Interesse der Verbesserung der internationalen Strafverfolgung unterstützen wir zwar grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, die grenzüberschreitende Beweiserhebung elektronischer Daten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das darf jedoch nicht zu Lasten der rechtsstaatlichen Standards gehen, die ein von der Erhebung seiner Daten Betroffener erwarten kann. Trotz der vom Rat vorgenommenen Änderungen können wir eine hinreichende rechtsstaatliche Absicherung noch nicht feststellen.“

 

Konkret fordert der DRB, dass zumindest bei den sogenannten Transaktions- und Inhaltsdaten der Staat des Ortes der Erhebung („Vollstreckungsstaat“) die Möglichkeit haben muss, gegenüber dem Staat, der die Herausgabe angeordnet hat („Anordnungsstaat“) der Übermittlung der elektronischen Daten bei rechtlichen Hinderungsgründen wirksam zu widersprechen („hartes Widerspruchsrecht“). Außerdem beanstandet der Richterbund, dass das Prinzip der spiegelbildlichen Strafbarkeit aufgegeben und der Anwendungsbereich der Verordnung – teilweise abhängig von der jeweiligen Höchststrafandrohung (drei Jahre Freiheitsstrafe) im jeweiligen Anordnungsstaat - wesentlich zu weit gezogen wurde und uneinheitlich ist. „Es kann nicht sein, dass die Herausgabe von Daten von der Zufälligkeit abhängt, mit welchem Strafmaß die verfolgte Straftat im Anordnungsstaat angedroht wird, und noch weniger, dass die Herausgabe davon unabhängig ist, ob die verfolgte Straftat im Vollstreckungsstaat überhaupt eine Straftat darstellt“, sagte Hans Jörg Städtler-Pernice, DRB-Präsidiumsmitglied für Europarecht. Der  Richterbund hält deshalb die Erstellung eines Straftatenkatalogs für erforderlich, wie er auch aus anderen internationalen Rechtsinstrumenten bekannt ist.

Der Vorschlag wird zurzeit im Europäischen Parlament im dort federführenden LIBE-Ausschuss beraten. Im Anschluss beginnt das Trilogverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission. 

Wir können noch keine hinreichende rechtsstaatliche Absicherung feststellen.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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