Der Landesverband Brandenburg
stellt sich vor

Der Landesvorstand

  • besteht aus den von der Landesdelegiertenversammlung gewählten Mitgliedern und den jeweiligen Bezirksgruppenvorsitzenden.
  • Von der Landesdelegiertenversammlung gewählt werden der/die Vorsitzende(n) und zwei StellvertreterInnen, oder im Fall der Doppelspitze: Zwei Vorsitzende und ein/eine StellvertreterIn. Außerdem werden gewählt: Zwei SchriftführerInnen, der/die KassenführerIn und der/die AssessorenvertreterIn.
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Assessorinnen und Assessoren

  • Wahrnehmung der besonderen Interessen und Anliegen der Proberichterinnen und Proberichter im Landesvorstand
  • Ansprechpartner für konkrete Fragen und Probleme, die sich dem Berufsanfänger stellen und die u.a. mit einer späteren Verplanung in Zusammenhang stehen
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Bezirksgruppen

Unter dem Landesverband Brandenburg:

  • bestehen fünf Bezirksgruppen,
  • jeweils eine für jeden Landgerichtsbezirk, sowie
  • eine weitere für das Brandenburgische Oberlandesgericht.
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Satzung

  • in der von der Landesvertreterversammlung am 17. November 2023 beschlossenen Fassung
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Beitritt

  • Werden Sie Mitglied beim

    Deutschen Richterbund,
    Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
    - Landesverband Brandenburg e.V. -

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