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Wahlvorschlag "Ständige/Nichtständige Mitglieder“ des Richterwahlausschusses
Der Richterbund Landesverband Brandenburg spricht sich hinsichtlich der Wahl für die Vorschlagslisten zur Wahl der „Ständigen Mitglieder" des Richterwahlausschusses für folgende Kollegen aus:
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1. Seidel, Sylvio |
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| 2. Leetz, Bettina Richterin am Amtsgericht Potsdam, 50 Jahre, ein Kind Gleich nach der Wiedervereinigung war sie lange mit der Leitung des Amtsgerichts Potsdam betraut und war zudem Gründungsmitglied und Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des Deutschen Richterbundes. Im Bundesvorstand und anschließend in den vielen Jahren ihrer Tätigkeit im Bundespräsidium des Deutschen Richterbundes hat sie sich stets mit großem Engagement und zugewandt für die Belange der Assessoren einsetzt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gehörte sie dem Richterwahlausschuss als nichtständiges Mitglied an. |
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| 3. Pisal, Ramona Vorsitzende Richterin am Brandenburgischen Oberlandesgericht, 52 Jahre, verheiratet, ein Kind Geboren und aufgewachsen im Rheinland blieb sie nach Studium und Referendariat zunächst für zwei Jahre als Rechtsanwältin in Köln. Danach ist sie in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. Mitte der 90er Jahre folgte die Abordnung an das Amtsgericht Potsdam und schließlich mit dem Dienstantritt beim Brandenburgischen Oberlandesgericht die Versetzung ins Land Brandenburg. Sie war viele Jahre Pressesprecherin und ist seit 2002 Gleichstellungsbeauftragte des Oberlandesgerichts. Seit Dezember 2006 ist sie Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des Deutschen Juristinnenbundes und seit September 2007 dessen Vizepräsidentin. |
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Hinsichtlich der Wahl für die Vorschlagslisten zur Wahl der „Nichtständigen Mitglieder" des Richterwahlausschusses spricht sich der Deutsche Richterbund Landesverband Brandenburg für folgende Kollegen aus:
| 1. Adamus, Olaf Direktor des Amtsgerichts Oranienburg, 48 Jahre, zwei Kinder 1994 trat er in den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg ein und wechselte nach Arbeitsstationen am Landgericht Dortmund und dem Amtsgericht Perleberg 1995 an das Amtsgericht Oranienburg. Von 1998 bis 2003 war er an das Justizministerium u. a. als Leiter des Referats für Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten abgeordnet. Am 24.04.2009 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Oranienburg ernannt. Mit Geduld, Fleiß und einer gehörigen Portion Engagement brachte er nicht nur den sich über Jahre hinziehenden Bau des Amtsgerichts Oranienburg zu einem guten Ende, sondern kümmerte sich auch als Vorsitzender der Bezirksgruppe Neuruppin des Richterbundes und als Mitglied im Präsidialrat um die Belange der Kolleginnen und Kollegen. |
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| 2. Tiemann, Dr. Frank Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam, 47 Jahre Er stammt aus Bielefeld und war seit 1992 zunächst Richter in Paderborn. Von dort aus ist er 1994 als „Aufbauhelfer" nach Brandenburg gekommen. Nach seiner Erprobung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ist er ans Landgericht Potsdam zurückgekehrt und dort nun Vorsitzender des Schwurgerichts. Bei den Kollegen genießt er großes Vertrauen und ist daher seit vielen Jahren nicht nur Mitglied im Präsidium des Landgerichts, sondern auch stellvertretender Vorsitzender der Bezirksgruppe Potsdam. |
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| 3. Kosyra, Alexandra Direktorin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, 56 Jahre, verheiratet Die geborene Hamburgerin verfügt über langjährige Berufserfahrung in Schleswig-Holstein,Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie am Bundesjustizministerium. Sie war lange auch in der Verwaltung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und nach einem „Gastspiel" als amtierende Vizepräsidentin des Landgerichts Potsdam seit dem 01.05.2007 Direktorin des Amtsgerichts Rathenow. Im August 2008 wurde sie zur Direktorin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen ernannt. Frau Kosyra hat sich - und tut dies noch - mit großem Sachverstand, Herz und Verstand viele Jahre im Vorstand der Bezirksgruppe Brandenburg a.d. Havel und des Landesverbandes engagiert. |
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Was tat und tut der Richterwahlausschuss?
Dem Richterwahlausschuss, einem Ausschuss des Landtages, gehören nach § 13 BbgRiG auch Richter an, darunter zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des jeweiligen Gerichtszweigs als nichtständiges Mitglied. Auch die richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses werden vom Landtag gewählt. Dazu wählen zuvor die Richter des Landes aus ihrer Mitte Kollegen, die dem Landtag dann auf einer Liste für die Wahl der richterlichen Mitglieder für den Richterwahlausschuss vorgeschlagen werden. Nach § 12 BbgRiG entscheidet der zuständige Minister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss über jede Einstellung, Anstellung, Beförderung und Versetzung eines Richters. Sinn der Beteiligung eines Richterwahlausschusses
bei der Ernennung von Richtern ist die Stärkung der demokratischen Legitimation der dritten Gewalt. Diesen Zweck erfüllt die Beteiligung des Richterwahlausschusses vor allem und in erster Linie dann, wenn sie bei der erstmaligen Verleihung eines Richteramtes auf Lebenszeit, nämlich bei der Anstellung erfolgt. Aus diesem Grunde sieht Artikel 98 Abs. 4 GG, der den Ländern die Beteiligung eines Richterwahlausschusses freistellt, ausdrücklich auch nur eine Beteiligung bei der Anstellung vor. Einstellung und „Beförderung" erwähnt Artikel 98 Abs. 4 GG nicht. Eine weitergehende Beteiligung des Richterwahlausschusses, eine über die Fälle der Anstellung hinausgehende Beteiligung also auch in den Fällen der Einstellung, „Beförderung" und Versetzung erfolgende Beteiligung, ist trotz des Wortlauts des Artikel 98 Abs. 4 GG nicht nur zulässig und in § 12 BbgRiG geregelt, sondern auch wünschenswert. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung des Richterwahlausschusses für die Besetzung von Richterämtern ist es herausragend wichtig, dass dem Landtag zur Wahl der richterlichen Mitglieder Kollegen mit besonderen Kenntnissen in Fragen der Personalentwicklung und einer langjährigen Erfahrung in der Justiz vorgeschlagen werden.
(Sabine Werner)





