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Besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern
Am 9. und 10. November 2007 fand in Berlin das diesjährige Treffen der Arbeitsgruppe Besoldung und Versorgung unter der Leitung von DirAG Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des DRB, statt. Im Mittelpunkt der Tagung stand der Informationsaustausch über zentrale besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern sowie zu strukturellen Veränderungen im Dienst- und Besoldungsrecht.
1. Aktuelle Situation im Land Brandenburg
a. Besoldung und Versorgung
Der Landtag Brandenburg hat am 16. November 2007 das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2007 verabschiedet. Danach werden die Besoldung und Versorgungsbezüge für Richter und Beamte des Landes ab dem 1. Januar 2008 um 1,5 Prozent erhöht. Der hiesige Landesverband hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf dieses Gesetzes ausgeführt, die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Hinblick auf die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse seit der letzten Anpassung mit Wirkung vom 1. August 2004 sei zwar dringend geboten, die nunmehr vorgesehene lineare Anpassung sei aber unzureichend. Gerade im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, wonach die Finanzlage der öffentlichen Haushalte eine Einschränkung des Grundsatzes amtsangemessener Besoldung und Versorgung nicht zu begründen vermag, hält der Landesverband an seiner Forderung nach einer Besoldungserhöhung, welche mindestens die Inflationsraten der Jahre 2006 und 2007 auch für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausgleicht, fest.
Die Bezüge der Beamten der unteren und mittleren Einkommensgruppen (bis A9) werden ab ebenfalls dem 1. Januar 2008 auf 100 Prozent der Besoldung angehoben werden. Derzeit werden noch 92,5 Prozent gezahlt. Die höheren Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst (ab A10, R-Besoldung) sollen zum 1. Januar 2010 folgen.
b. Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld)
Nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes für die Jahre 2007 bis 2009 (BbgSZG 2007 - 2009) besteht die Sonderzahlung aus einem Grundbetrag und einem Aufstockungsbetrag. Der Grundbetrag beträgt für Richter und Beamte 500,00 EUR, der Aufstockungsbetrag bis zu 540,00 EUR (§ 6, 7 BbgSZG 2007 - 2009), so dass maximal ein Gesamtbetrag von 1.040,00 EUR erreicht werden kann. Der Finanzminister setzt bis zum 15. November des Jahres die Höhe des Gesamtbetrages für die Aufstockung sowie die Aufstockungsbeträge für Beamte und Richter fest und macht sie im Amtsblatt für Brandenburg bekannt. Der Grundbetrag ist mit den laufenden Bezügen für den Monat Dezember und der Aufstockungsbetrag spätestens mit den Bezügen für den Monat März des Folgejahres zu zahlen (§ 8 Abs. 2 BbgSZG 2007 - 2009).
2. Besoldungsrechtliche Entwicklungen
Im Besoldungsbereich zeigt sich bereits jetzt, dass die sich durch die verschiedenen Regelungen zu den Einmalzahlungen und Sonderzahlungen in den letzten Jahren ergebenden Unterschiede in der Besoldung auch durch die unterschiedliche Höhe der geplanten linearen Erhöhungen der Besoldung im Bund und den einzelnen Bundesländern größer werden.
Zunächst sind die Besoldungserhöhungen ausgehend von der Struktur des derzeit noch überall grundsätzlich geltenden BBesG zu nennen. Sie fallen nach den bislang angekündigten, bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen oder schon beschlossenen Veränderungen sehr unterschiedlich aus. Die Spanne reicht von einer Fehlanzeige in Berlin über 1,5 Prozent im Land Brandenburg bis zu 3,0 Prozent in Niedersachen (Einzelheiten ergeben sich aus der Übersicht). In den meisten Bundesländern zeichnet sich die Tendenz ab, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, der für die Tarifbeschäftigten (Arbeiter und Angestellte) eine Erhöhung der Gehälter um 2,9 Prozent ab Mai 2008 vorsieht, auf den Bereich der Richter und Beamten zu übertragen.
Unterschiedlich ist die Entwicklung bei den Einmalzahlungen. Während in einigen Bundesländern erhebliche Einmalzahlungen im Jahre 2007 gewährt wurden - in Niedersachsen 860,00 EUR und Sachsen-Anhalt 620,00 EUR -, erfolgten im Land Brandenburg, in Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz keine Einmalzahlungen. Auch im Verhältnis zwischen Einmalzahlung und Sonderzahlung sind interessante Unterschiede zu bemerken. So hat Schleswig-Holstein die Sonderzahlung ab 2007 gestrichen und lediglich eine Einmalzahlung von 100,00 EUR gewährt, dagegen hat Sachsen im Jahre 2007 einmalig 500,00 EUR gezahlt und wird eine Sonderzahlung von 1.500,00 EUR im Dezember 2007 gewähren.
Übersicht über besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern (R-Besoldung) [Stand Nov. 2007]
| Einmalzahlungen (2007) | Sonderzahlung 1) | Linearanpassung | |
|---|---|---|---|
| Bund | 2 × 150,– € | 2,5% der Jahresbezüge/pro Monat 5) | offen |
| Baden- Württemberg |
200,– € | 4,17% mtl. Bezugs/pro Monat 5) | 1,5% zum 01.01.08 |
| Bayern | 250,– € | 65% eines mtl. Bezugs | 3,0% zum 01.10.07 |
| Berlin | – | 640,– € | offen |
| Brandenburg | - | 500,– €, Aufstockungsbetrag bis zu 540,– € 2) | 1,5% zum 01.01.08 |
| Bremen | - | – | 1,9% zum 01.10.08 |
| Hamburg | 560,– € | 60% eines mtl. Bezugs | 1,9% zum 01.01.08 |
| Hessen | 250,– € | 5,0% mtl. Bezüge/pro Monat 5) | 2,4% zum 01.04.08 |
| Mecklenburg- Vorpommern |
3 × 100,– € | 37,5% eines mtl. Bezugs | 2008 2,9% 3) |
| Niedersachsen | 860,– € | – | 3,0% zum 01.01.08 |
| Nordrhein- Westfalen |
350,– € | 30% eines mtl. Bezugs | 2,9% zum 01.07.08 4) |
| Rheinland- Pfalz |
– | 4,7% mtl. Bezugs/pro Monat 5) | je 0,5% 01.07.07/01.01.08 |
| Saarland | 250,– € | 800,– € | 2,9% zum 01.04.08 |
| Sachsen | 500,– € | 1.500,– € | 2,9% zum 01.04.08 4) |
| Sachsen-Anhalt | 620,– € | – | 2,9% zum 01.05.08 |
| Schleswig Holstein | 100,– € | – | 2,9% zum 01.01.08 |
| Thüringen | 2 × 250,– € | 1,1% mtl. Bezugs/pro Monat 5) | 2,9% zum 01.07.08 |
- 1) sog. Weihnachtsgeld
- 2) abgängig v. Steueraufkommen
- 3) geplant, der genaue Zeitpunkt ist offen
- 4) Gesetzesentwurf
- 5) Auszahlung erfolgt monatlich
