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Proberichter auf Lebenszeit?
Ein (dienstlicher) Traum als Assessor hat naturgemäß gerade die Proberichterzeit zum Gegenstand. Diese Zeit ist allerdings für die Entfaltung eines gewichtigen Traums auch ausreichend facettenreich. Ein solcher Traum hat zum Ausgangspunkt, dass gerade die Proberichterzeit von den Besonderheiten richterlicher Personalplanung geprägt ist. Angesichts der geringen Anzahl der Proberichter in Brandenburg istdeshalb nachvollziehbar, dass von den Proberichtern besondere Flexibilität in wechselnden Rechtsgebieten und an wechselnden Dienstorten im gesamten Land gefordert wird. Diese besondere Flexibilität führt aber auch dazu, dass zum Ausgleich immer ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Proberichterzeit gelegt werden sollte, um die mit der geforderten Flexibilität einhergehenden Belastungen der Assessoren zu verringern.
Diese Zeit sollte deshalb mit dem fortwährenden Bemühen um ein Höchstmaß an Vorhersehbarkeit und Vergleichbarkeit geplant und begleitet werden und auch die Wünsche der Betroffenen einbeziehen. Besonders bedeutsam ist es, dabei nicht nur u berücksichtigen, an welchen Dienstorten der Assessor / die Assessorin bisher eingesetzt war und in welche Rechtsgebiete er / sie sich bereits eingearbeitet hat. Vielmehr ist für ein effizientes Arbeiten zum Vorteil aller auch eine ausreichende, insbesondere nicht zu kurze Einsatzdauer an einzelnen Stationen geboten, die elbstverständlich auch eine hinreichende Vorbereitungszeit vor einem Dienstortwechsel gewährleisten sollte.
Noch wichtiger sind allerdings die Perspektiven für den Abschluss der Proberichterzeit. Denn neben einem fortwährenden Bemühen um ihre Ausgestaltung ist von noch größerer Bedeutung, dass auch das Ende der Proberichterzeit alsbald absehbar st. Diese Perspektiven werden allerdings nicht dadurch geschaffen, dass ab und an Planstellen ausgeschrieben werden, sondern nur durch die konkrete Aussicht auf eine zeitnahe Verplanung. Deshalb ist besonders wichtig, an allen Stellen in der Justiz die Bedeutung dieser zeitnahen Verplanung zu betonen. Trotz aller Sparzwänge und bei aller gebotenen Flexibilität beim Einsatz der Richter ist darauf hinzuwirken, dass der Stellenkürzung im richterlichen Bereich ein Ende bereitet wird. Auch für eine gute berufsperspektive der Richterinnen und Richter in Brandenburg sind die nötigen Haushaltsmittel für gleichmäßige und verlässliche Einstellungen und Verplanungen in größerem, jedenfalls stets ausreichendem Umfang bereitzustellen.
