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Zentraler IT-Dienstleister ohne Gerichtsbarkeit
Errichtung eines zentralen IT-Dienstleisters für das Land Brandenburg erfolgt ohne die Gerichtsbarkeit
Ein Erfolg auch des Landesverbandes Brandenburg des Deutschen Richterbundes
Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg hat beabsichtigt, die IT-Dienstleistungen für Behörden und auch die Gerichte des Landes Brandenburg einem zentralen Dienstleister zu übertragen. Dieser soll als Landesbetrieb mit Namen BIT als Nachfolger des bisherigen LDS errichtet werden und unter der Aufsicht des Innenministeriums stehen.
An diesem Vorhaben hat das Ministerium trotz verfassungsrechtlicher Bedenken, der einhelligen Kritik hieran durch die Justiz des Landes und des abweichenden Votums der Justizministerin festgehalten und dem Kabinett für seine Sitzung am 15. Juli 2008 ein entsprechendes Eckpunktepapier zur Abstimmung vorgelegt. Deshalb hat sich der Vorsitzende des Landesverbandes mit Schreiben vom 11. Juli 2008 unmittelbar an den Ministerpräsidenten gewandt. Daraufhin hat das Kabinett beschlossen, dass die Zentralisierung der IT-Dienstleistungen bei einem dem Innenministerium unterstehenden Landesbetrieb ohne Einbeziehung der Gerichte erfolgen soll. Die IT-Dienstleistungen der Gerichtsbarkeit sollen vielmehr weiterhin unter ihrer eigenen Verantwortung erbracht werden. Die Eigenständigkeit der Gerichte bleibt damit auch im Bereich der immer wichtiger werdenden Informationstechnologie gewahrt.
