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Interview Deller Amtsgerichtsgerichtsstruktur / Gerichtsschließungsdiskussion
Originalfassung des Interviews der Märkischen Oderzeitung (Ullrich Thiessen) mit dem Landesvorsitzenden DAG Matthias Deller vom 26.01.2011
Märkische Oderzeitung: Herr Deller, das Innenministerium hat Pläne erarbeitet, nach denen in jedem Kreis nur noch ein Amtsgericht erhalten bleibt und die anderen Standorte in Zweigstellen umgewandelt werden. Was würde das für die Gerichtslandschaft aus Ihrer Sicht bedeuten?
Matthias Deller: Für den Richterbund Brandenburg ist es irritierend, dass das Innenministerium sich anmaßt, Gerichtsstrukturen vorzuschlagen. Die Gerichtsstrukturen sind Bestandteil der dritten Staatsgewalt und die ist unter anderem dazu da, die anderen Staatsgewalten zu kontrollieren - also auch das Innenministerium. Da mutet es sehr seltsam an, wenn der Kontrollierte sagen will, wie sich der Kontrolleur aufzustellen hat.
Das Land steht vor großen demografischen Veränderungen. Wer sollte entsprechende Vorschläge für die Justiz erarbeiten, wenn nicht das für die Landesverwaltung zuständige Innenministerium?
Für die Strukturen der Justiz ist der Justizminister Dr. Schöneburg zuständig. Er hat zu den Amtsgerichten im Land bereits im Herbst letzten Jahres dem Rechtsausschuss ein zukunftsfähiges Konzept vorgestellt, dass dort von allen Fraktionen uneingeschränkt begrüßt worden ist und auch vom Deutschen Richterbund unterstützt wird. Zu den demografischen Veränderungen und der Finanzlage im Land weise ich darauf hin, dass die Justiz nach der mittelfristigen Personalplanung des Landes landesweit mehr als 900 Stellen bis 2020 abbauen soll. Dies übersteigt prozentual gesehen deutlich den Abbau, der von der Landesregierung im Zuge der Polizeireform vorgesehen ist. Trotzdem wird die Justiz in der Lage sein, den Abbau in den jetzigen Strukturen zu realisieren. Also besteht aus demografischen und finanziellen Erwägungen heraus keine Notwendigkeit, die bewährten Gerichtsstrukturen anzutasten.
Es gibt im parlamentarischen Raum immer wieder die Kritik, kleine Gerichte mit drei, vier Richtern wie in Zehdenick (Oberhavel) könnten nicht die gesamte juristische Bandbreite abdecken. Haben wir dann 2020 im ganzen Land nur noch eingeschränkt funktionierende Minigerichte?
Wir werden auch 2020 mehrere kleinere Gerichte haben. Diese sind aber in der Lage das volle rechtliche Spektrum von Amtsgerichten abzudecken. Es gibt bundesweite Studien, die belegen, dass kleine Gerichte besonders effektiv arbeiten. Das bestätigt auch regelmäßig die Statistik des Justizministeriums zu den Gerichtsstandorten. Gerade Zehdenick gehört dabei zu den Gerichten, die den Menschen am zügigsten zu ihrem Recht verhelfen.
Was spricht gegen eine gemeinsame Verwaltung in Form von Amtsgerichten und Zweigstellen?
Die Überlegung, aus funktionstüchtigen Amtsgerichten künftig Zweigstellen zu machen, würde zu einer uneffektiven Struktur führen. Für einen sachgerechten Personaleinsatz und ein rasches Reagieren bei Überlastungen ist es wichtig jedem einzelnen Gericht seine eigene Behördenleitung zu belassen. Das bringt für das Land auch keine Mehrkosten mit sich. Selbst die "Verwaltungsmodernisierer" haben bis heute keine Berechnung vorgelegt, in welchem Umfang das Land überhaupt Kosten bei einer Veränderung der Gerichtsstrukturen einsparen kann. Im Gegenteil: Größere Veränderungen in der Gerichtsstruktur werden bei seriöser Rechnung zu deutlichen Mehrkosten für das Land und den Bürger führen.
Also wollen Sie an der jetzigen Struktur bis 2020 keine Änderungen akzeptieren...
Genau. Diese Struktur der Amtsgerichte im Land Brandenburg ist bewährt und bürgerfreundlich. Das ist der Rechtsstaat, den die Bürger wollten und den sie auch verdient haben. Deshalb unterstützen wir als Landesverband des Deutschen Richterbundes die Vorstellungen des Justizministeriums, von den jetzt 25 Amtsgerichten 24 als eigenständige Gerichte zu erhalten. Nur das allerkleinste Amtsgericht in Guben soll in eine Zweigstelle umgewandelt werden. Das ist sachgerecht, da ein Amtsgericht schon mehr als zehn Mitarbeiter umfassen sollte. Wenn man sich dieser Zahl nähert, macht es keinen Sinn mehr, die Selbständigkeit aufrecht zu erhalten. Unsere jetzigen Strukturen gilt es zu bewahren. Das Innenministerium sollte sicher sein, dass die Richterschaft gewillt ist, diese zu verteidigen.
Das heißt...?
Dass wir in aller Öffentlichkeit dafür kämpfen werden, dass der Rechtsstaat nicht geschwächt wird. Zur Not werden die Richter und Staatsanwälte gemeinsam mit den Mitarbeitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften auf die Straßen gehen, um unsinnige Ideen aus dem Innenministerium zu bekämpfen.
