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Stellungnahme: Konzeption zur Optimierung der Führungsaufsicht im Land Brandenburg
Der Landesverband hat sich am 20. Mai 2010 gegenüber dem MdJ zu einer Konzeption zur Optimierung der Führungsaufsicht im Land Brandenburg geäußert. Im Ergebnis sieht er bei der Ausübung der Aufgaben der Führungsaufsicht grundsätzlich einen deutlichen Verbesserungsbedarf.
Folgende Einzelpunkte (gekürzt) waren hervorzuheben:
- Der DRB Brandenburg betont die Bedeutung der Führungsaufsicht für den Übergang besonders Rückfallgefährdeter aus dem Vollzug in die Freiheit und deren Begleitung für den Schutz der Allgemeinheit. Klare Strukturen bei Vorbereitung und Durchführung der Führungsaufsicht helfen letztlich auch den beteiligten Staatsanwälten und Richtern, an einer noch effektivere Führungsaufsicht mitzuwirken. Eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer mit einem hinreichenden zeitlichen Abstand vor der Entlassung verringert z.B. die Gefahr, dass die mit besonders hoher Rückfallgefahr verbundene Anfangszeit in Freiheit ohne die Begleitung der Führungsaufsicht erfolgt.
- Inhaltliche Anforderungen an die Stellungnahme der Vollzugseinrichtungen (Kriminalprognose, konkrete Empfehlungen zur möglichen Ausgestaltung der Führungsaufsicht und weitere Berichte) tragen dazu bei, dass die Grundlagen für die Beteiligung der Staatsanwaltschaft und die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer sinnvoll vorbereitet werden und eine genau auf den jeweiligen Probanden abgestimmte Beschlussfassung erleichtert wird.
- Der Personalbedarf für die mit der Führungsaufsicht befassten Staatsanwälte und Strafvollstreckungskammern sollte zugleich überprüft werden. Trotz Minderbelastungen durch standardisierte Schlüsselprozesse sind auch erhebliche Mehrbelastungen bei den mit der Führungsaufsicht befassten Staatsanwälten und Mitgliedern der Strafvollstreckungskammern zu erwarten. Ob die bestehende Annahme zur Anzahl der Probanden und der Aufteilung auf Gefährlichkeitsgruppen in der praktischen Anwendung auch in Zukunft zutrifft, wird zu beobachten sein. Denn bereits kleinere Veränderungen in der Anzahl der Probanden in den einzelnen Gefährlichkeitsstufen haben erhebliche Auswirkungen auf den Personalbedarf auch von Richtern („Jurist") in der Führungsaufsichtsstelle.
- Die Einrichtung forensischer Ambulanzen ist für eine effektive Führungsaufsicht besonders bedeutsam. Ihr Betrieb durch einen Freien Träger (in einer Art Öffentlich-Privater-Partnerschaft) wird zurückhaltender beurteilt, je näher die ÖPP sich dem Kernbereich gerichtlicher und staatlicher Tätigkeit nähert.
- Eine Auflistung von Informationsrechten und -pflichten, Anwendungsfällen der Führungsaufsicht sowie Qualitätsstandards für die Sozialen Dienste der Justiz erscheint sinnvoll, um Reibungsverluste zu verringern und eine noch effektivere Arbeit der Sozialen Dienste der Justiz und damit auch der mit Fragen der Führungsaufsicht befassten Staatsanwälte und Richter zu ermöglichen.
- Eine Mischsstruktur der Führungsaufsicht (eine Zentrale und vier Außenstellen) birgt die Gefahr, die Vorteile der beabsichtigten Spezialisierung aufzuwiegen. Es ist daher überlegenswert, eine noch einfacher strukturierte Organisationsform der Führungsaufsicht zu wählen und entweder nur eine umfassende Führungsaufsichtsstelle beim Brandenburgischen Oberlandesgericht einzurichten oder die bisherigen vier dezentralen Stellen (ohne eine zentrale FASt) beizubehalten. Das Modell einer Zentrale und mehrerer Außenstellen sollte nach Ansicht des DRB-Brandenburg aber durchaus auf seine praktische Tauglichkeit erprobt werden.
