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Richterbund lehnt eine Schließung von Amtsgerichten ab

Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken sowie zur Neufassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften im Land Brandenburg vom 7.11.2008:

 

Der Landesverband Brandenburg hat bereits in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass die beabsichtigte Schließung von Amtsgerichten bisher nicht plausibel begründet worden ist. Die jedenfalls ursprünglich im Vordergrund stehende Frage der Wirtschaftlichkeit des Aufrechterhaltens aller Standorte - also letztlich die Frage: Kann durch Zusammenlegung von Gerichten gespart werden? - wird auch in dem jetzt vorgelegten Entwurf bzw. der hierzu gegebenen Begründung nicht ausreichend beantwortet. Zumindest sind uns entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht bekannt. Dies einmal abgesehen davon, dass nach unserer Auffassung solche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bei der Entscheidung der Frage, ob Amtsgerichte geschlossen werden sollten und wie in einem Flächenland wie Brandenburg eine ausreichende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit „Dienstleistungen" der Justiz gewährleistet werden kann und sollte, auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landes nicht ausschlaggebend sein dürfen.

Soweit die Begründung des Gesetzentwurfs allgemein als Kriterien auch eine Mindestzahl von Gerichtseingesessenen, die Entfernung für die Rechtssuchenden und Unterbringungsfragen nennt und selbst wenn man darüber hinaus Überlegungen zu etwaigen besseren Organisationsmöglichkeiten bei größeren Arbeitseinheiten einbezieht, erscheint die Schließung gerade der jetzt ins Auge gefassten Standorte - und auch die weiter beabsichtigte Zusammenlegung insbesondere auch der Grundbuchämter der Amtsgerichte Eberswalde und Bad Freienwalde - keineswegs als zwingend. Sie erschließt sich - konkret - aus der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung jedenfalls nicht. Die länger dauernde oder gar dauerhafte Aufrechterhaltung von Zweigstellen (AG Guben) ist schon aus Gründen der Personalführung wenig sinnvoll. Mangels einer wirklich überzeugenden Begründung sollte daher die Schließung von Amtsgerichtsstandorten unterbleiben.

Bereits an dieser Stelle möchte ich - mit Blick auf das angekündigte Pilotprojekt in Wünsdorf - darauf hinweisen, dass der Landesverband Brandenburg des Deutschen Richterbundes sich auch gegen die Schaffung eines zentralen Grundbuchamtes im Sinne einer räumlichen Zusammenlegung aller Grundbuchämter der Amtsgerichte ausspricht. Für die beabsichtigte Zusammenlegung der Grundbuchämter in Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen mag - auch im Rahmen des Gesetzentwurfes im Übrigen - und unter Berücksichtigung der Entwicklung des Raumes um den in Bau befindlichen Großflughafen BBI noch einiges sprechen. Die Schaffung eines zentralen Grundbuchamtes räumlich und personell an einem Ort dürfte demgegenüber umso überflüssiger sein je mehr das Verfahren und - vor allem - die Aktenführung digitalisiert werden. Sind auch die Grundakten elektronisch vorhanden, so sind sie an jedem Ort und an jedem Arbeitsplatz im Lande verfügbar, so dass allenfalls eine organisationsrechtliche Zentralisierung erforderlich sein mag, nicht aber die räumliche Zusammenlegung aller bisher bei den einzelnen Amtsgerichten vorhandenen Arbeitsplätze an einem Ort.

 

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Datum:
10.11.2008
Autor:
Clavée

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