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Landesverband des Richterbundes kritisiert MdL Petke wegen Verbalattacke gegen richterliche Unabhängigkeit ("überproportional Strafen auf Bewährung")

In einem Zeitungsartikel („Problemfall leere Zellen", MAZ vom 21.1.2010) wird CDU-Rechtspolitiker Sven Petke mit folgender Äußerung erwähnt:

"Die Hauptschuld für die vielen freien Haftplätze tragen ... die Gerichte. Diese würden in Brandenburg überproportional Strafen auf Bewährung aussetzen."

Der Vorsitzende des Landesverbandes hat dem darin liegenden Verbalangriff in die richterliche Unabhängigkeit noch am selben Tag in einem Brief an den Abgeordneten eine Absage erteilt und diesen weiter aufgefordert, künftig derlei inhaltlich ungerechtfertigte Schuldzuweisungen an die Richterschaft im Land Brandenburg zu unterlassen.

Matthias Deller wörtlich: "Die in § 56 StGB vorgesehene richterliche Prognoseentscheidung (über die Anordnung einer Bewährung, Anm.d.Red.) wird auch im Land Brandenburg nach sorgfältiger Prüfung im Ergebnis der Hauptverhandlung mit der Urteilsverkündung getroffen. Die Frage der Auslastung der Haftanstalten ist dabei kein gesetzlich vorgesehenes Kriterium für die Entscheidung über die Frage der Bewährung. Auch die von Ihnen in Bezug genommene Haftstatistik anderer Bundesländer ("überproportional") darf kein Maßstab für die Prüfung der Bewährungsfrage sein."

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Datum:
21.01.2010
Autor:
Deller / Thalemann

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