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Neues zur Frage der Sonderzahlung - Gesetzgebungsverfahren gestoppt

Die Landesregierung hat das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren betreffend die Sonderzahlung 2010 im März ruhend gestellt. Mit Schreiben vom 20. April 2010 hat das MdF mitgeteilt, dass nach Auslaufen des letzten Sonderzahlungsgesetzes mit dem Jahr 2009 "ein ausgewogener Interessenausgleich erfolgen" soll; es sollten "die Handlungsspielräume insbesondere unter Berücksichtigung sozialer Belange der Bediensteten ausgeschöpft werden". Eine Sonderzahlung 2010 könne keinesfalls das Niveau früherer Sonderzahlungen erreichen, jedoch sollten für die niedrigeren Besoldungsgruppen diese finanziellen Einbußen gemildert werden. Die abschließende Entscheidung solle im parlamentarischen Raum erörtert werden.

Der DRB-Brandenburg meint:

Auch wenn wir es als unseren Erfolg verzeichnen könnten, dass der unausgewogene Gesetzesentwurf des Finanzministers durch das Kabinett gestoppt worden ist, befriedigt die Besoldungssituation in keiner Weise. Richter und Staatsanwälte im Land Brandenburg werden weiterhin nicht amtsangemessen besoldet - inzwischen sind sie bundesweit mit stetig wachsendem Rückstand das Besoldungsschlusslicht.

Für die Rückkehr zu einer "anständigen" Besoldung müssen wir in Zukunft stärker und lauter kämpfen. Um dabei von der Landespolitik gehört zu werden, arbeiten wir mit dem Beamtenbund und den großen Gewerkschaften im Land Brandenburg zusammen.

Zugleich liegt es in unserem unmittelbaren Interesse, eine Rückübertragung der gesetzgeberischen Zuständigkeit für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte auf den Bund zu erreichen. Nur so kann der Besoldungswettlauf der Länder nach unten dauerhaft beendet werden.

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Datum:
18.05.2010
Autor:
Deller / Thalemann

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