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Landesverband kritisiert Gesetzesentwurf zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg
Der Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des Deutschen Richterbundes hat am 18. Februar 2009 gegenüber dem Ministerium der Justiz den Gesetzesentwurf scharf kritisiert. Sein Fazit:
Die dem Landesverband zunächst nur kursorisch mögliche Durchsicht des vorgelegten Gesetzentwurfs und der hierzu gegebenen Begründungen ergibt aus unserer Sicht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Um nur die wesentlichsten Mängel zu nennen:
- Die Einschränkung der Beteiligung des Richterwahlausschusses begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken und ist systemwidrig.
- Die Neureglung der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses in § 13 RiG-E ist nicht ausreichend durchdacht und in der vorliegenden Form sachlich nicht gerechtfertigt. Die Einführung der einfachen Mehrheit in § 22 Abs. 2 RiG-E führt zu einer Marginalisierung der Einflussmöglichkeiten der aus der Justiz stammenden Mitglieder des Richterwahlausschusses.
- Die Reduzierung der Anzahl der Richterräte und die Zusammensetzung der Gesamtrichterräte sowie das zur Bestimmung ihrer Mitglieder vorgesehene Verfahren ist bezogen auf die verschiedenen Gerichtszweige nicht durchdacht und wegen der hiermit verbundenen Beschränkung der Einflussnahmemöglichkeiten der Richter und Staatsanwälte insgesamt abzulehnen.
- Die Bestimmung in § 57 Abs. 2 Satz 2 RiG-E beruht auf einem überkommenen oder besser: überwundenen Richterbild.
- Die Besetzung der Richterdienstgerichte mit anwaltlichen Beisitzern ist - zumindest, was erstinstanzliche Entscheidungen angeht - abzulehnen.
- Das in § 90 auch für die Richterräte und Präsidialräte vorgesehene Wahlverfahren führt lediglich zu einer Begrenzung der Einflussnahmemöglichkeiten der Berufsverbände und ist in Gänze unakzeptabel.
Neben auch guten Ansätzen zur Verbesserung (beispielsweise Einführung eines Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrates; Einführung eines sog. Sabbaticals) überwiegen in dem Entwurf deutlich die Verschlechterungen für die Stellung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Brandenburg. Während in anderen Bundesländern über mehr Eigenständigkeit der Justiz und mehr Teilhabe der Richterschaft und der Staatsanwälte nachgedacht wird, machte Brandenburg mit dem Entwurf - würde er Gesetz - einen Schritt zurück. Wir lehnen den Entwurf daher in der vorliegenden Form als ungeeignet ab.
(Den vollständigen Text des Stellungnahmeschreiben können Sie im Kasten rechts herunterladen)
