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Interview Clavée zur Gerichtsschließungsdiskussion

Frage: Herr Clavée, die Landesregierung hat vier Jahre lang über die Schließung von Amtsgerichten diskutiert. Jetzt wurde die Reform kassiert. Was hat das Ganze bewirkt?
Clavée: Es hat eine erhebliche Verunsicherung bei sämtlichen betroffenen Gerichten und den Beschäftigten verursacht. Wir hatten uns erhofft, dass diese Verunsicherung durch den Vorschlag der Justizministerin jetzt ein Ende haben würde. Nun müssen wir uns auf eine weitere Diskussion und die damit verbundene Unruhe über Jahre hinweg einstellen. Das ist nicht erfreulich.


Hätten Sie den Vorschlag, die Gerichte in Eisenhüttenstadt, Zossen und Senftenberg zu schließen, gut geheißen?

Wir haben das Konzept insgesamt nicht für überzeugungsfähig gehalten. Daraus haben wir auch nie einen Hehl gemacht. Letztendlich hätte man damit aber leben können. Viele Mitarbeiter vor Ort hatten sich schon darauf eingestellt.


Wenn jetzt in der nächsten Legislaturperiode die Diskussion noch einmal von vorn beginnt, muss man dann ganz von vorn mit neuen Kriterien beginnen?
Wir sehen nach wie vor kein Erfordernis für eine solche Reform. Die Gerichte arbeiten gut und sind auch in der Fläche sinnvoll aufgestellt.


Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wurden Schulen geschlossen, Polizeiwachen aufgelöst und Finanzämter fusioniert. Muss die Gerichtsstruktur nicht dem Bevölkerungsrückgang angepasst werden?
Wenn sich die Bedingungen so verändern, dass die Gerichtsbezirke angepasst werden müssen, sollten inhaltliche Kriterien eine Rolle spielen. Beispielsweise welche Mindestrichterzahl muss ein Gericht aufweisen oder welche Entfernungen sollen den Bürgern zugemutet werden. In der Diskussion der vergangenen Jahre ging es aber nur um die Frage, wo kann wie viel Geld gespart werden. Über sinnvolle Strukturen wurde dabei nicht geredet.


In der nächsten Legislaturperiode wird eine neue Kreisreform erwartet. Ist die Zeit gekommen, neben den Amtsgerichten dann auch die Landgerichtsbezirke zu verändern?
Ich sehe nicht die Notwendigkeit die Landgerichtsbezirke neu zuzuschneiden. Es ist nicht erforderlich, sie mit eventuellen Kreisgrenzen oder den Strukturen der Polizeipräsidien in Übereinstimmung zu bringen. Gerichte sind nicht Teil der Verwaltung und müssen sich nicht an deren Grenzen orientieren. Die Zahl der Prozesse verringert sich nicht dadurch, dass ich Bezirke verändere. Das heißt: Dauerhafte Einsparungen sind so nicht zu erreichen.

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Datum:
20.01.2009
Autor:
MOZ/Clavée

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