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Erhöhung des Familienzuschlages für dritte und weitere Kinder

Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2008 beabsichtigt die Landesregierung den monatlich zustehenden Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder um je 50,00 € rückwirkend zum Januar 2007 zu erhöhen. Mit dieser - grundsätzlich zu begrüßenden - Erhöhung des Familienzuschlages kommt der Gesetzgeber endlich seiner sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (- 2 BvL 26/91 - juris) ergebenden Verpflichtung zur Verbesserung der Alimentation von Richtern, Staatsanwälten und Beamten mit drei und mehr Kindern nach. Im Hinblick auf die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse bestehen allerdings erhebliche Bedenken, dass der im Entwurf vorgesehene Erhöhungsbetrag diese insoweit bestehende Unteralimentation von Richtern und Staatsanwälten ausgleicht.

Der Landesvorstand hat im Beteiligungsverfahren unter dem 24.7.2008 dazu Stellung genommen (s. rechts).

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Datum:
26.07.2008
Autor:
Grepel

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