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Über den Wert von Gerichten - Eine Betrachtung

Ob in der heutigen Zeit Symbole eine größere Rolle spielen als noch vor einer oder zwei Generationen, lässt sich gewiss nur schwer sagen. Vieles spricht allerdings dafür. Im Jetzt werden ungleich größere Mengen Informationen in kurzen Zeiträumen über die Menschen ausgegossen. Die Bedeutung vieler dieser Informationen für den Einzelnen und sein Leben ist dabei nicht relevant. Die angestoßene Wertedebatte zeigt aber, dass Dauerhaftes, das nicht nur heute und morgen gilt, sondern von Bestand ist, vermisst wird. Die Dynamik des modernen Lebens und die Beliebigkeit individueller Lebensentwürfe lassen den Schluss zu, dass Symbole, die Beständigkeit und Zuverlässigkeit verkörpern, jedenfalls deutlicher und schärfer wahrgenommen werden.
Nichts symbolisiert die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland im täglichen Bewusstsein der Menschen so konkret und deutlich wie die Gerichtsgebäude. In ihnen verkörpert sich der Anspruch des Staates, das Recht und seine Erkenntnis als ureigenste staatliche Aufgabe selbst umfassend wahrzunehmen. Ihr prägender Charakter ist selbst bei den eher schlicht wirkenden Neubauten bereits aufgrund der Größe der Baukörper nicht abzuleugnen. Er ist allerdings besonders präsent bei den zahlreichen um die Jahrhundertwende errichteten Justizbauten, die nicht nur in ihrer Architektur dem damaligen Zeitgeschmack folgen, sondern neben der reinen Zweckmäßigkeit betont repräsentativ erscheinen wollen.

Wenn ein Gerichtsgebäude den Rechtsstaat symbolisiert und dieses Symbol in unserer Zeit wegen ihrer Schnelllebigkeit eine besondere Bedeutung hat, welchen Stellenwert hat dann ein ehemaliges, ein leeres, ein nicht genutztes, ein verlassenes Gerichtsgebäude, und was symbolisiert es? Ist es ein Zeichen für den Rückzug des Rechtsstaates? Ein Zeichen dafür, dass der Staat eine seiner ureigensten Aufgaben zumindest hier, an diesem Ort, und heute nicht mehr wahrnehmen kann oder wahrnehmen will? Ist es ein Zeichen dafür, dass auch das Recht und seine Gewährung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit untergeordnet werden kann, ja vielleicht werden muss?

Unser Rechtsstaat hat schon die Schließung vieler Gerichte verkraftet. Dort, wo er über viele Jahrzehnte sicher im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist. Aber ist die Situation in ganz Deutschland dieselbe? Können wir es uns - eben einmal nicht wirtschaftlich betrachtet - eigentlich leisten, dass sich der Rechtsstaat, und sei es nur symbolisch, sichtbar und deutlich dort wieder aus dem Leben der Menschen zurückzieht, wo er nach Jahrzehnten, in denen es keinen Rechtsstaat gab, gerade erst mühevoll aufgebaut und konsolidiert worden ist? Eines wissen wir aus der Erfahrung der letzten Jahrzehnte: dort, wo ein Gerichtsgebäude geschlossen worden ist, ist es nicht wieder geöffnet worden, und es wird auch nie wieder geöffnet werden und mag sich die ökonomische Situation des Staates noch so sehr verbessern. Was jetzt geht, ist für immer unwiederbringlich vergangen. Und wer mangelndes Bewusstsein der Menschen für den Rechtsstaat beklagt, muss sich auch die Frage gefallen lassen, wie er mit den wenigen greifbaren Symbolen dieses Rechtsstaates in unserer Zeit umgegangen ist.

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Datum:
21.05.2007
Autor:
Stephan Mracsek

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