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Aufgaben der Staatsanwalts- und Richtervertretungen

Die Wahl der Staatsanwalts- und Richtervertretungen (Gesamtstaatsanwaltsrat, Richterrat, Gesamtrichterrat, Präsidialrat) steht bevor. Da sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und sich der Aufgaben der Vertretungen, deren Bedeutung - jedenfalls des (Gesamt-) Richterrates - von den Kolleginnen und Kollegen gerne unterschätzt wird, erinnern.

Während dem Präsidialrat Beteiligungsrechte ausschließlich bei personellen Angelegenheiten zufallen, können und dürfen sich die Richterräte und der Gesamtrichterrat sowie der Gesamtstaatsanwaltsrat mehr oder weniger um alles kümmern, was in irgendeiner Weise richterliche oder staatsanwaltliche Belange berührt; sie sind sozusagen die "Kummerkästen" der Justiz. Bei ihnen läßt sich das "abladen", was Sorge bereitet. Allerdings, so die Erfahrungen, nimmt leider die Kollegenschaft ihre „Räte" zu selten in die Pflicht. Hier wäre - zum Wohle aller - mehr Zuarbeit als bisher wünschenswert (wie soll man tätig werden können, wenn man von dem Problem nichts erfährt?!).

Diese "Allzuständigkeit" der Richterräte und des Gesamtrichterrats umfasst soziale, organisatorische, sonstige innerdienstliche und, soweit nicht der Präsidialrat zuständig ist, personelle Angelegenheiten, darüber hinaus vermittelt sie ein umfassendes Initiativrecht mit Informations- und Akteneinsichtsrechten. So bestehen Mitspracherechte unterschiedlicher Ausprägung als Mitwirkung bis hin zur Mitbestimmung, beispielsweise bei EDV-Belangen, Bausachen, Haushaltsfragen, Arbeitsplatzproblemen oder Beurteilungsrichtlinien sowie bei Dienstleistungsaufträgen an die Proberichterinnen und -richter, bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und eingeschränkt sogar bei Disziplinarsachen.
Dem Initiativrecht unterliegt es, bestimmte Maßnahmen zu Gunsten der Kollegenschaft zu beantragen, über die Einhaltung von (richter- oder staatsanwaltsbezogenen) Vorschriften zu wachen, Beschwerden und Anregungen der Kolleginnen und Kollegen nachzugehen und sich für den Arbeitsschutz einzusetzen.
Richterräte werden bei jedem Gericht gebildet und sind nur für dieses Gericht zuständig. Ansprechpartner sind die Gerichtsvorstände. Hingegen vertritt der Gesamtrichterrat, dessen Ansprechpartner der Präsident des Oberlandesgerichts oder das Justizministerium ist, die Belange der gesamten Kollegenschaft im Land, sobald die Angelegenheiten über den Aufgabenbereich auch nur eines Richterrates hinausgehen.
Die Zusammenarbeit zwischen Richterräten / Gesamtrichterrat und ihren jeweiligen Ansprechpartnern hat eine vertrauensvolle zu sein. Sie dient der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und dem Wohle der Richter/innen und hat auch die Belange der anderen Beschäftigten zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit, die auch in Dienstvereinbarungen münden kann, sollen vor allem regelmäßige Besprechungen stattfinden - Besprechungen als Foren eines Informations- und Meinungsaustausches, welche, das zeigen die Erfahrungen, auf örtlicher Ebene bedauerlicherweise zu wenig genutzt werden!
Einigen sich die Richterräte mit ihren Gerichtsvorständen in einer der Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheit nicht, dann kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden, das, wenn es scheitert, vor der bei dem Ministerium der Justiz eingerichteten Einigungsstelle (gegenwärtiger Vorsitzender ist ein pensionierter Richter) weitergeführt wird, die notfalls zu entscheiden hat. Trotz eingeleiteter Schlichtungsverfahren ist meines Wissens die Einigungsstelle noch nicht einmal angerufen worden. Das spricht für die Konsensfähigkeit (nicht Kritiklosigkeit) der Vertretungen.
Schlußendlich treffen sich Richterräte und Gesamtrichterrat alljährlich zu vom Gesamtrichterrat organisierten Veranstaltungen in der Justizakademie Kolpin, die auch zu einem Gedankenaustausch nicht nur untereinander, sondern auch mit führenden Vertretern der Justiz (z. B. Staatssekretär, OLG- Präsident) genutzt werden.

Anders als die Richterräte und der Gesamtrichterrat hat der Präsidialrat Beteiligungsrechte „nur" bei personellen Angelegenheiten. Der Präsidialrat wird beim Oberlandesgericht gebildet und von dessen Präsident geleitet. Er ist bei Anstellungen, Beförderungen, Versetzungen und Abordnungen zu beteiligen, wobei jeweils das Ministerium der Justiz die Stellungnahme des Präsidialrats beantragt. Vor einer Stellungnahme des Präsidialrats darf keine solche Personalentscheidung, die dann in aller Regel im Richterwahlausschuss zu treffen ist, fallen. Gerade dies macht deutlich, welche Bedeutung dem Präsidialrat zukommt: Er nimmt zur persönlichen und fachlichen Eignung des vorgeschlagenen Bewerbers Stellung, kann auch zu anderen Bewerbern Stellung nehmen und Gegenvorschläge machen, mit denen sich das Ministerium der Justiz auseinandersetzen muss, ehe in der Personalsache entschieden wird.

Allen Staatsanwalts- und Richtervertretungen - Gesamtstaatsanwaltsrat, Richterräten, Gesamtrichterrat, Präsidialrat - ist gemein, dass sie in der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und während ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen. Sie sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der Richtervertretung erforderlich ist.
So kommt dem Gesamtrichterrat eine Freistellung im Umfang eines richterlichen Pensums von 0,7 zu, das gremienintern aufgeteilt ist. Die durch die Tätigkeit der Vertretungen entstehenden Kosten und organisatorischen Voraussetzungen trägt die Dienststelle, bei der die Vertretung gebildet ist. Dieser rechtliche Rahmen ist Garant dafür, dass sich eine Tätigkeit in den Räten frei und unabhängig entfalten kann.

Wenn ich heute auf meine mehrjährige Tätigkeit als Mitglied eines örtlichen Richterrats und als Mitglied des Gesamtrichterrats zurückblicke, kann ich sagen, dass mir die Arbeit, auch wenn gelegentlich "unangenehme" Themen zu bearbeiten waren, strapaziöse Auseinandersetzungen geführt werden mussten ("Schelter-Affäre") und übergebührliche Zeitopfer anfielen, nicht nur Freude bereitet, sondern auch interessante Einblicke hinter die „Kulissen" der Justiz geboten hat. Dass sich bei alledem auch Enttäuschungen einstellten und manche Bemühungen solche blieben, ist eher typisch und hinzunehmen. Insgesamt gesehen ziehe ich jedenfalls eine positive Bilanz!

Ohne das entsprechende Engagement der ehrenamtlich tätigen Räte wird es nicht gehen; fehlt es, bleiben Dinge liegen, die dringend angepackt gehören!
Denjenigen, die sich bewerben wollen, wünsche ich viel Schaffenskraft, allen anderen eine glückliche Hand bei der Wahl.

VRiLG Dr. Klaus Lütticke
(Mitglied und langjähriger Vorsitzender des Gesamtrichterrates)

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Datum:
15.07.2005
Autor:
VRiLG Dr. Klaus Lütticke

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