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Richter und Staatsanwälte demonstrieren gegen die geplante Streichung der Sonderzuwendung ab 2007
An der Demonstration am 22.11.2006 in Potsdam beteiligten sich unter anderem zahlreiche Richter und Staatsanwälte aus dem gesamten Land Brandenburg. Es ging dabei nicht nur um den Protest gegen die Abschaffung der Sonderzuwendung als solche, was bereits schlimm genug ist, sondern vor allem auch um den offenen Wortbruch der Landesregierung gegenüber seinen Bediensteten. Im Zusammenhang mit dem Solidarpakt zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen im Land Brandenburg (Sozial-TV BB), an dem die Beamten und Richter mit einer abgeschmolzenen Sonderzuwendung der Jahre 2004 bis 2006 solidarisch beteiligt wurden, hatte die Landesregierung zugesagt, ab 2007 wieder zu der alten Regelung zurückzukehren und die bis 2003 gewährte Sonderzuwendung zu zahlen. Daran will sich die Landesregierung nunmehr nicht mehr festhalten lassen, nachdem die Beamten und Richter des Landes ihren Solidarbeitrag für die Jahre 2004 bis 2006 erbracht haben.
Eine derartige Ungeheuerlichkeit in Form des offenen Wortbruchs seitens des Dienstherrn können wir als Richter und Staatsanwälte nicht einfach auf sich beruhen lassen. Mit der Demonstration am 22.11.2006 wurde deshalb ein deutliches Zeichen gesetzt, um den Dienstherrn an die Einhaltung seiner einmal eingegangenen Verpflichtung nachhaltig zu erinnern. Dies ist meines Erachtens mit den insgesamt 8.000 Demonstrierenden eindrucksvoll gelungen. Als Finanzminister Speer sprach, um den von ihm eingestandenen Wortbruch auch noch zu rechtfertigen, kehrten ihm die Demonstranten ostentativ den Rücken zu und riefen laut vernehmlich und wiederholt „Lügner“. Deutlicher geht es nicht mehr!
Die von der Landesregierung angeführten finanziellen Gründe für eine Streichung der Sonderzuwendung ab 2007 sind nicht nachzuvollziehen. Derzeit steigen die Steuereinnahmen des Staates und werden angesichts der bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 auch weiter ansteigen. Nicht zu vergessen ist, dass die Angestellten und Arbeiter des Landes Brandenburg ihre Sonderzuwendung weiterhin in voller Höhe erhalten. Dies fordern wir für uns Richter und Staatsanwälte ebenfalls ein.
Wie zu hören ist, hat die Demonstration in Potsdam zu einem Nachdenken bei den Landtagsabgeordneten geführt, ob sich der Dienstherr über die einmal getroffenen Abmachungen mit seinen Bediensteten einfach so hinwegsetzen darf. Über die Streichung der Sonderzuwendung haben letztlich die Abgeordneten abzustimmen. Hoffen wir das Beste!
