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Gerichtsschließungen (Interview Clavée, 5.7.2007)
Der Vorsitzende des Landesverbands hat in einem Interview der Märkischen Oderzeitung am 5.7.2007 die Kritik des Richterbundes an der langwierigen Debatte über die Schließung von Amtsgerichten in Brandenburg zum Ausdruck gebracht: „Die Unruhe ist groß. Das betrifft nicht nur die Richterinnen und Richter, sondern alle Beschäftigten, die ja auch nur über die Presse erfahren, ob ihr Standort wieder einmal in Frage gestellt wird oder nicht." Bei der Entscheidung spiele die Entwicklung der Bevölkerungszahlen nach wie vor eine eher untergeordnete Rolle. Im Vordergrund stehe vielmehr die Frage, wie man Geld sparen kann. Es ginge darum, ob man auf die eine oder andere Baumaßnahme an den Gerichtsstandorten verzichten könne, weil er geschlossen werde. Gerichtsorganisatorische Argumente spielten kaum eine Rolle. Die Erreichbarkeit der Gerichte durch die Bürger oder die notwendige Größe eines gut funktionierenden Gerichts seien nicht in erster Linie erörtert worden, geschweige denn die Grundfrage: Welche Funktion soll ein Gericht haben? Eine grundlegende Reform hält der Richterbund nicht für erforderlich. Dies gelte auch für das Projekt eines Zentralen Grundbuchamts in Wünsdorf. Dabei sei es wohl vor allem darum gegangen, dass das Land in Wünsdorf eine Liegenschaft besitze, für die es sonst keinen Nutzer zu geben scheint.
Der Artikel im Langtext (Märkische Oderzeitung vom 5.7.2007):
Die Reform der Amtsgerichtsbezirke, die schon vor einem Jahr abgeschlossen sein sollte, verzögert sich weiter. Nach den Auswirkungen der Hänge-Partie fragte ULRICH THIESSEN den Vorsitzenden des Brandenburgischen Richterbundes, Klaus-Christoph Clavée.
Märkische Oderzeitung: Herr Clavée, vor zwei Jahren wurde vor dem Hintergrund veränderter demographischer Verhältnisse mit der Debatte um neue Amtsgerichtsbezirke im Land Brandenburg begonnen. Ist eine solche Reform notwendig?
Klaus-Christoph Clavée: Meiner Erinnerung nach spielte die Entwicklung der Bevölkerungszahlen eine eher untergeordnete Rolle. Im Vordergrund stand vielmehr die Frage; wie man Geld sparen kann. Es ging darum, ob man auf die eine oder andere Baumaßnahme an den Gerichtsstandorten verzichtet, weil man sie schließt. Gerichtsorganisatorische Argumente haben kaum eine Rolle gespielt. Die Erreichbarkeit der Gerichte durch die Bürger oder die notwendige Größe eines gut funktionierenden Gerichts wurde nicht in erster Linie erörtert. Geschweige denn die Grundfrage: Welche Funktion soll ein Gericht für die Bürger haben. Kurz: Ich halte eine grundlegende Reform nicht für erforderlich.
Zunächst sollten sieben Gerichte überprüft werden. Später fielen einzelne Standorte von der Streichliste. Wie beurteilen Sie den aktuellen Stand der Diskussion?
Darüber weiß ich nur so viel wie in den Zeitungen steht. Das Schlimmste ist, dass diese Diskussion so lange dauert.
Wie ist die Stimmung bei der betroffenen Richterschaft?
Die Unruhe ist groß. Das betrifft nicht nur die Richterinnen und Richter, sondern alle Beschäftigten, die ja auch nur über die Presse erfahren, ob ihr Standort wieder mal in Frage gestellt wird oder nicht.
Die Amtgerichtsbezirke sind immer im Zusammenhang mit der Schaffung eines zentralen Grundbuchamtes diskutiert worden. Welche Auswirkungen hätte eine solche Konzentration?
Grundbuchämter sind aus unserer Sicht ein zentraler Arbeitsbereich der Gerichte. Sie haben eine große Relevanz für die Bürger. Aber auch hier wurde nicht gefragt, ob eine Zusammenlegung aller Grundbuchämter eine Verbesserung für die Bürger oder organisatorische Vorteile bringt. Es ging vor allem darum, dass das Land in Wünsdorf eine Liegenschaft besitzt, für die es sonst keinen Nutzer zu geben scheint.
Zu Beginn der Debatte hatte das Justizministerium auf kleine Standorte wie Zehdenick verwiesen. Dort gäbe es so wenig Richter, die könnten sich nicht spezialisieren.
Je kleiner ein Gericht ist, desto schwieriger wird es, Ausfälle zu kompensieren. Die Spezialisierung spielt an Amtsgerichten wegen der Fülle der Aufgaben ohnehin keine übergeordnete Rolle. So gesehen kann man aus organisatorischen Gründen darüber nachdenken, ob Standorte wie in Zehdenick langfristig sinnvoll sind. Aber das dortige Amtsgericht, liest man, soll ja nun erhalten bleiben. Und das wiederum nur aus finanziellen Gründen, da langfristige Mietverträge eingegangen wurden.
Die letzte Reform in den 90er Jahren brachte die Auflösung der Außenstellen von Amtsgerichten. Nun wird diskutiert, ob das Amtsgericht Bad Freienwalde eine Außenstelle von Eberswalde wird.
Ich halte Außenstellen nicht für sinnvoll, weil zwei Standorte einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand mit sich bringen. Die Überlegung im Fall von Bad Freienwalde ist ja wohl der Tatsache geschuldet, dass man die Zusammenlegung aus finanziellen Gründen möchte, sie aber wegen der baulichen Gegebenheiten in Eberswalde nicht kurzfristig realisieren kann. Ich habe meine Zweifel, ob es sinnvoll ist, eine Arbeitsstruktur in Bad Freienwalde als Außenstelle laufen zu lassen, die genauso aussieht wie das jetzige Amtsgericht. Dann sollte man lieber das Amtsgericht in Bad Freienwalde erhalten.
