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Feierlich im Amt
Am 25. Oktober 2006 wurde Wolf Kahl, langjähriger Vorsitzender unseres Landesverbandes, feierlich in sein neues Amt als Vizepräsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts eingeführt. Die Veranstaltung war festlich, persönlich und fröhlich – und dauerte in ihrem „offiziellen Teil“ nicht länger als eine Stunde. So mag sie ganz der „rheinischen Mentalität“ des zu Feiernden entsprochen haben.
Musik von Bläsersolisten der Brandenburger Symphoniker wechselte ab mit Grußworten und Redebeiträgen. Die Musik: auf gesetzte Klänge einer alten Bergmusik aus Schneeberg folgten der gravitätisch-düstere „Pilgerchor“ aus Wagners „Tannhäuser“ und zum Schluss der muntere Ausklang mit einer „Jagdfantasie“.
Die Begrüßung durch den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Prof. Dr. Wolfgang Farke verriet Erleichterung darüber, nach einer Zeit der „Sedisvakanz“ nun wieder einen „Vize“ an der Seite zu haben. Die Rede von Staatssekretär Günter Reitz gab der freundschaftlichen Beziehung zum Gefeierten Ausdruck. Beide kennen sich gut aus der engagierten gemeinsamen Arbeit im Deutschen Richterbund.
Von den Grußworten aus dem Gesamtrichterrat, dem Personalrat, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Brandenburgischen Anwaltsgerichtshof verdient der Beitrag des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Rolf Grünebaum besondere Erwähnung: Er zitierte das „Kölsche Grundgesetz“ als Lebensmotto und aufmunternde „Handreichung“ für die Zukunft – nicht nur für Rheinländer (Art. 1: „Et es, wie et es.“ Art. 2: „Et kütt, wie et kütt.“ Art. 3: „Et hätt immer jot jejange.“ Art. 4: Wat fott es, es fott.“ Art. 5: „Et bliev nix, wie et wor.“ Art. 6: „Kenner mer nit, bruche mer nit, fott domet.“ Art. 7: „Hammer immer so jemaad.“ Art. 8: „Wat wellste maache?“ Art. 9: „Mach et jot, ävver nit ze off!“ Art. 10: „Jede Jeck es anders.“ Art. 11: „Wat soll der Quatsch?“ Art. 12: „Do laachste dich kapott.“ Art. 13: „Drink doch eine met.“).
Artikel 13 des so vorgestellten „Kölschen Grundgesetzes“ aufgreifend, ließ Wolf Kahl seine Dankesworte nicht ausufern, untersagte weitere Elogen und Beiträge und lud die Gäste ungesäumt zur Tafel mit Speisen und Getränken.
Mögen ihm für sein Amt eine glückliche Hand, Kraft und Ausdauer beschieden sein und das nötige Maß an Gelassenheit und Frohsinn nicht abhanden kommen!
